In einem Schreiben vom 05.01.2011 informierte Kämmerer Steffen Scheller die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung über den zwei Tage zuvor vom Potsdamer Innenministerium erhaltenen Brief, in welchem die Versagung der Genehmigung des Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) für das Jahr 2010 mitgeteilt wird. Die Kommunalaufsicht begründet ihre Entscheidung mit einem angeblich fehlenden „überragenden Konsolidierungswillen“ der Stadt Brandenburg an der Havel.
„Diese Auffassung teile ich nicht, denn mit verschiedenen SVV-Beschlüssen haben wir schon eine Vielzahl von Konsolidierungsmöglichkeiten erschlossen, die bereits umgesetzt worden oder sukzessive weiter umgesetzt werden“ sagt Oberbürgermeisterin Dr. Dietlind Tiemann als Reaktion auf das Schreiben aus Potsdam. Als Beispiele nennt sie unter anderem die pauschalen Reduzierungen von diversen Ausgabenansätzen, die Senkung der Wiederbesetzungsquote frei werdender Stellen von 50 % auf 25 %, die Reduzierung der Zuschüsse an die WOBRA und die Verkehrsbetriebe sowie der Abschluss bzw. die Verlängerung von Haustarifverträgen beim Theater bzw. den Verkehrsbetrieben.
Gleichzeitig erinnert das Brandenburger Stadtoberhaupt in diesem Zusammenhang an die erst kürzlich gemeinsam mit den Städten Potsdam, Frankfurt/Oder und Cottbus noch einmal nachdrücklich gegenüber dem Land erhobene berechtigte Forderung nach einer bedarfsgerechten Finanzausstattung der kreisfreien Städte. „Meine Amtskollegen und ich verweisen bereits seit Längerem darauf, dass die Finanzierung der übertragenen Pflichtausgaben durch das Land nicht ausreichend erfolgt und deshalb die Defizite in unseren kommunalen Haushalten weiter anwachsen. Sie sind inzwischen schon größer als alle freiwilligen Ausgaben zusammen. Anstatt auf Landesebene intensiv über eine bessere Finanzausstattung der kreisfreien Städte nachzudenken, damit sie ihre Aufgaben als leistungsfähige Oberzentren auch in Zukunft erfüllen können, wird deren Fortbestand in Frage gestellt und über neue Kreisgrenzen sinniert.“
Kämmerer Steffen Scheller weist in seinem Schreiben an die Stadtverordneten darauf hin, dass sich die Versagung der Genehmigung nur auf das HSK 2010 und nicht auf den Haushalt 2010 bezieht, da dieser keine genehmigungspflichtigen Bestandteile enthält. Anders als in den übrigen kreisfreien Städten, hat die Kommunalaufsicht mit der Versagung des HSK 2010 der Stadt Brandenburg an der Havel keine neuen weiterführenden Hinweise für das HSK 2011 gegeben. „Meinen Amtskollegen in den anderen Städten wurde beispielsweise eine Anhebung von Realsteuerhebesätzen oder eine weitere Reduzierung der Wiederbesetzungsquoten für frei werdende Stellen vorgegeben.“
In der am 31.03.2010 von den Stadtverordneten beschlossenen Haushaltssatzung für das Jahr 2010 wurde ein Defizit von 153,4 Millionen Euro ausgewiesen. Darin enthalten sind die kumulierten Fehlbeträge aus den Vorjahren in Höhe von ca. 125,8 Millionen Euro. Im Rahmen des gleichzeitig vorgelegten Haushaltssicherungskonzeptes wurde ein korrigiertes Konsolidierungsziel genannt, das für den Abbau des strukturellen Defizits statt 2011 nun das Jahr 2016 vorsieht. Als Grund dafür wurden vor allem die Rückgänge der Gemeindesteuern, insbesondere der Gewerbesteuer und der Anteile an der Einkommensteuer, genannt. „Wir gehen erst für die Jahre 2014/2015 von einer nachhaltigen Erholung der eigenen Steuereinnahmen und einer Rückkehr auf das Niveau von 2008 aus. Deshalb musste der ursprünglich prognostizierte Konsolidierungszeitraum für unseren kommunalen Haushalt um fünf Jahre verlängert werden“ unterstreicht Kämmerer Steffen Scheller noch einmal abschließend seinen Standpunkt.
Trotz vielfältiger Konsolidierungsmaßnahmen genehmigt Potsdamer Innenministerium das HSK 2010 nicht
Pressearchiv - Meldung vom 06.01.2011