Am 26. Mai 2019 findet die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland statt. An dieser Wahl können Staatsangehörige der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürger) aktiv teilnehmen, wenn diese am Wahltag
- das 18. Lebensjahr vollendet haben,
- seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten (auf die Dreimonatsfrist wird ein aufeinanderfolgender Aufenthalt in den genannten Gebieten angerechnet),
- weder in der Bundesrepublik Deutschland noch in dem Mitgliedstaat der Europäischen Union, (dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen), ein Ausschluss vom aktiven Wahlrecht besteht.
Um an der Europawahl teilnehmen zu können, bedarf es der Eintragung in das Wählerverzeichnis des Wohnsitzes. Die erstmalige Eintragung erfolgt nur auf Antrag. Der Antrag ist auf einem Formblatt der Anlage 2 A bis zum 5. Mai 2019 bei der zuständigen Gemeindebehörde zu stellen.
Einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis der Stadt Brandenburg an der Havel bedarf es nicht, wenn die Unionsbürger, die bereits aufgrund eines Antrages bei der Wahl am 13. Juni 1999 oder einer späteren Wahl zum Europäischen Parlament in ein Wählerverzeichnis der Bundesrepublik Deutschland eingetragen worden sind. Die Eintragung erfolgt dann von Amts wegen, sofern die sonstigen wahlrechtlichen Voraussetzungen vorliegen.
Nach einem Wegzug in das Ausland und erneutem Zuzug in die Bundesrepublik Deutschland ist ein erneuter Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis erforderlich.
Unionsbürger mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in der Stadt Brandenburg an der Havel erhalten die Antragsvordrucke sowie informierende Merkblätter bei der
Stadt Brandenburg an der Havel,
Stabsbereich Oberbürgermeister,
FG Statistik und Wahlen,
Nicolaiplatz 30, Zi. 112.
Telefonische Rückfragen sind unter (03381) 581025 /1021 möglich.
Der vollständige Text der öffentlichen Bekanntmachung ist hier einsehbar.
Hinweis: Es handelt sich um eine Information nur für nicht-deutsche Unionsbürger, die sich zur Teilnahme an der Europawahl ins Wählerverzeichnis eintragen lassen müssen. Alle deutschen Wählerinnen und Wähler bekommen ihre Benachrichtigung automatisch zugesendet.