Teilentschuldung: Innenminister Schröter und Oberbürgermeister Scheller unterzeichnen Vereinbarung

Pressearchiv - Meldung vom 18.07.2019

Pressemitteilung vom 18.07.2019

Karl-Heinz Schröter und Steffen Scheller unterzeichnen die Konsolidierungsvereinbarung
Karl-Heinz Schröter und Steffen Scheller unterzeichnen die Konsolidierungsvereinbarung
Unterschriften auf der Konsolidierungsvereinbarung
Unterschriften auf der Konsolidierungsvereinbarung
Pressegespräch mit dem Innenminister und dem Oberbürgermeister
Pressegespräch mit dem Innenminister und dem Oberbürgermeister

Brandenburg an der Havel erhält vom Land Zuwendungen in Höhe von mehr als 58 Millionen Euro

Oberbürgermeister Steffen Scheller und Innenminister Karl-Heinz Schröter haben im Altstädtischen Rathaus die Konsolidierungsvereinbarung zur Teilentschuldung unterzeichnet. Ziel ist es, den kommunalen Kassenkreditbestand in Höhe von 118.427.560,22 Euro (Stand: 31.12.2018) bis zum 31.12.2023 um 73.223.665,92 Euro auf 45.203.894,30 Euro abzusenken. Der Teilentschuldungsanteil des Landes beträgt 58.578.932,74 Euro und wird in fünf Jahresscheiben ausgezahlt. Die Stadt verpflichtet sich zu einem zehnprozentigen Eigenanteil in Höhe von 14.644.733,18 Euro.

Oberbürgermeister Steffen Scheller: „Unser hoher Kassenkreditsaldo ist die Folge des strukturellen Defizits, das aufgrund nicht ausfinanzierter Aufgabenübertragungen entstanden ist. Bisher sind wir als Stadt auf einem guten Weg, das Defizit abzubauen. Mit der nunmehr vereinbarten Teilentschuldung unserer Kassenkredite erlangen wir ein Stück finanzielle Leistungsfähigkeit zurück, auch wenn das bedeutet, dass die Sparmaßnahmen des Haushaltskonsolidierungskonzepts weiter konsequent verfolgt werden müssen und zusätzlich der Eigenanteil in Höhe von 14,6 Mio. Euro aufzubringen ist. Ich danke dem Land für das längst überfällige Entschuldungsprogramm.“
 
Innenminister Karl-Heinz Schröter: „Mit der Konsolidierungsvereinbarung helfen wir Brandenburg an der Havel dabei, die Verschuldung in ganz erheblichem Umfang abzubauen. Mit der freiwilligen Teilentschuldung stärken wir die Stadt wesentlich. Das ist notwendig und hilft allen Bürgerinnen und Bürgern der Havelstadt. Der Eigenanteil der Stadt ist dabei ebenfalls erforderlich, damit die eigenen Anstrengungen der Stadt sichtbar werden. Die Unterschriften unter die Konsolidierungsvereinbarung heute zeigen, dass das Land die Stadt Brandenburg an der Havel nicht alleine lässt. Ganz im Gegenteil: Beide Seiten füllen das Versprechen mit Leben, dass die Arbeitsgruppe mit den kommunalen Spitzenverbänden und den kreisfreien Städten bereits im Titel trug: „In Kooperation – gemeinsam stark“. Das ist und bleibt unser gemeinsames Ziel.“

Hintergrund
Die Diskussion über ein mögliches Entschuldungskonzept für die drei kreisfreien Städte Brandenburg an der Havel, Frankfurt (Oder) und Cottbus wurde bereits im Rahmen der seinerzeit geplanten Abschaffung der Kreisfreiheit für diese drei Städte geführt.

Nachdem die Kreisgebietsreform abgesagt wurde, hielt jedoch das Land an dem Konzept zur Entschuldung der drei kreisfreien Städte unter Eigenbeteiligung fest. Hierzu wurden zunächst Eckpunkte festgelegt. Mit Wirkung zum 01.01.2019 trat die Richtlinie des Ministeriums für Inneres und Kommunales zur Teilentschuldung der drei kreisfreien Städte Brandenburg an der Havel, Cottbus und Frankfurt (Oder) in Kraft.

Ziel ist es, die Verschuldung, die unter anderem durch langjährige strukturelle Defizite resultiert, um mindestens 50 Prozent zu reduzieren und die Finanzkraft dieser drei Städte zu stärken. Hierzu ist laut Richtlinie ein zeitlicher Rahmen von maximal zehn Jahren vorgesehen. Die Stadt möchte ihr Ziel jedoch schon innerhalb von fünf Jahren erreicht haben und hat einen diesbezüglichen Beschluss gefasst.

Basis ist der bereinigte Liquiditätsbedarf der Stadt Brandenburg an der Havel zum 31.12.2016 in Höhe von 146,4 Millionen Euro. Um diesen Liquiditätsbedarf zu decken, hatte die Stadt zu diesem Zeitpunkt Kassenkreditverträge in Höhe von 150 Millionen Euro aufgenommen.

Im Rahmen der Konsolidierungsvereinbarung übernimmt das Land 40 Prozent des bereinigten Liquiditätsbedarfes zum Stand 31.12.2016 – also 58,6 Millionen Euro – in fünf jährlichen Raten à 11,7 Millionen Euro beginnend ab dem Jahr 2019. Die Stadt hat als Eigenanteil zehn Prozent des damaligen Liquiditätsbedarfes selbst abzubauen – also 14,6 Millionen Euro in fünf jährlichen Raten von jeweils 2,9 Millionen Euro. Auch für die Stadt besteht diese Verpflichtung beginnend mit dem Jahr 2019, da der in der Konsolidierungsvereinbarung festgelegte sogenannte „Entschuldungspfad“ erst am 01.01.2019 beginnt.

Die Stadt hat jedoch aufgrund einer sparsamen Haushaltsführung und den damit verbundenen positiven Jahresergebnissen bereits in den Jahren 2017 und 2018 ihren Liquiditätsbedarf aus eigener Kraft um insgesamt 28 Millionen Euro senken können.

In der Folge wird nicht nur ein Schuldenabbau in Höhe von 50 Prozent erreicht, sondern am Ende des Zeitraumes werden fast 70 Prozent der Kassenkreditschulden abgebaut sein. Ende des Jahres 2023 soll der bereinigte Liquiditätsbedarf bei 45,2 Millionen Euro liegen. Laut mittelfristiger Finanzplanung des gerade beschlossenen Doppelhaushaltes 2019/20 wird er womöglich sogar auf 39,1 Millionen Euro reduziert werden können.

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