Mit der Fertigstellung der Fortschreibung des Stadtumbaukonzeptes »Leben und Wohnen in Brandenburg an der Havel« (STUK 2) liegt nunmehr erstmals ein mit der Wohnungswirtschaft abgestimmtes Dokument vor, das zum einen Handlungsnotwendigkeiten, die sich aus Bevölkerungsrückgang und Wohnungsleerstand ergeben, und zum anderen entsprechende Handlungswege zur Stabilisierung des Wohnungsmarktes, darunter die Benennung konkreter Rückbaupotenziale, aufzeigt.
Darüber hinaus stellt das STUK 2 die Ergebnisse der Zusammenarbeit der sieben Wohnungsunternehmen dar, die sich nach langem Moderationsprozess im Jahr 2004 zur „Arbeitsgemeinschaft Stadtumbau“ (ARGE Stadtumbau) zusammengeschlossen haben. Gemeinsam mit auf dem Gebiet des Stadtumbaus qualifizierten und erfahrenen externen Beratern, die das Vertrauen aller beteiligten Akteure genießen, ist eine fachübergreifende Stadtumbaustrategie entwickelt worden, die aus stadtstruktureller, infrastruktureller und wohnungswirtschaftlicher Sicht umsetzbar ist und von allen im Konsens getragen wird.
In Brandenburg an der Havel wird Stadtumbau als kooperativer Prozess verstanden, an dem verschiedene Akteure beteiligt sind und der die Bedürfnisse sowie Handlungsmöglichkeiten der einzelnen Akteure bei der Entwicklung von Strategien und konkreten Maßnahmen berücksichtigen muss. Bei der Entscheidung über den Rückbau von Wohngebäuden geht es letztendlich um die Vernichtung von Eigentum der beteiligten Wohnungsunternehmen. Zunehmend werden aber auch die Mieter vom Rückbau betroffen sein, da nicht alle zum Rückbau vorgesehenen Wohngebäude vollständig leer stehen und daher Umzüge in andere Objekte nicht ausgeschlossen werden können. Verunsicherungen der Bürger und Bürgerinnen durch voreilige Entscheidungen hinsichtlich einer objektscharfen Festlegung von Abrissobjekten ohne die Benennung alternativer und adäquater Wohnraumangebote können das Vertrauen nachhaltig stören und müssen vermieden werden.
Allen beteiligten Akteuren ist durchaus bewusst, dass der Stadtumbauprozess in Brandenburg an der Havel in den vergangenen Jahren im Vergleich zu anderen Stadtumbaustädten verhaltener verlaufen ist. Mit der Etablierung der ARGE Stadtumbau konnte das notwendige aber bislang fehlende Einvernehmen zwischen Wohnungsunternehmen und Stadt hergestellt werden, so dass der Stadtumbauprozess nunmehr auf eine breiteren Basis gestellt ist und deutlich beschleunigt voranschreitet. Hiervon zeugen nicht zuletzt auch die von der WBG e. G. in Angriff genommenen Rückbaumaßnahmen, die zu denen der WOBRA GmbH hinzutreten. Auch sei darauf hingewiesen, dass im STUK 2 angesichts der prognostizierten Entwicklung des Wohnungsleerstands neben den bereits objektscharf ausgewiesenen Rückbauoptionen die Notwendigkeit weiterer Abrisse im Gebäudebestand hervorgehoben und eine diesbezügliche gebäudescharfe Festsetzung auch erfolgen wird.
Zu berücksichtigen ist ferner, dass die sieben in der ARGE Stadtumbau vertretenen Wohnungsunternehmen „nur“ ca. die Hälfte des gesamten Wohnungsbestandes in der Stadt repräsentieren und Leerstände auch im privaten Sektor festzustellen sind. Einzelne dieser in der Arbeitsgemeinschaft vertretenen Wohnungsunternehmen weisen noch sehr geringe Leerstandsquoten auf, so dass die Handlungsmöglichkeiten hinsichtlich des Rückbaus gegenwärtig vergleichsweise gering sind. Andere dieser Wohnungsunternehmen haben demgegenüber zwar einen hohen Wohnungsleerstand, sind aber nur in beschränktem Umfang berechtigt, die Entlastung von Altschulden in Anspruch nehmen zu können, was jedoch nach den derzeit geltenden landesrechtlichen Bestimmungen unabdingbare Voraussetzung für die Rückbauförderung ist.
Aufgabe des fortgeschriebenen Stadtumbaukonzepts war es somit folgerichtig auch, dem Land die Rahmenbedingungen und Ausgangslage für eine Forcierung des Stadtumbauprozesses in der Stadt Brandenburg an der Havel nochmals zu verdeutlichen und zu vermitteln, in welchem Umfang die weitere Unterstützung des Landes – gegebenenfalls durch Modifizierung der Fördermöglichkeiten – erforderlich ist. Erfreulicherweise hat das Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung hierauf bereits reagiert, indem der zuständige Abteilungsleiter für den Stadtumbau, Herr Schweinberger, anlässlich der öffentlichen Vorstellung des STUK 2 am 26. Juni 2006 die Möglichkeit der Rückbauförderung bei Objekten ohne Altschuldenentlastung sowie die Umschichtung von Aufwertungsmitteln für den zusätzlichen Rückbau angesprochen hat. Hierzu werden noch in diesem Sommer konkrete Gespräche mit dem Ministerium geführt.