Im Fall Uwe K. kam der vom Gericht eingesetzte Sachverständige in seinem 86-seitigen Gutachten zu dem Ergebnis, dass Uwe K. behandlungs- und therapiebedürftig ist. Die gutachterliche Legalprognose ist schlecht. Auf die Einzelheiten des Gutachtens und des medizinischen Befundes kann aus Gründen der ärztlichen Schweigepflicht nicht näher eingegangen werden.
Die Stadt Brandenburg an der Havel hat im Rahmen einer nochmaligen Prüfung entschieden, auf eine weitere sofortige Beschwerde gegen die Entscheidung des Landgerichts vom 05.04.2007 zu verzichten.
Ob die Feststellungen des Sachverständigen, die auch vom Amtsarzt der Stadt Brandenburg an der Havel im Ergebnis mitgetragenen werden, die Eingriffsschwelle des § 8 Brandenburgisches Psychisch-Kranken-Gesetz (BbgPsychKG) übersteigen, ist eine Rechtsfrage. Der Gutachter beantwortet diese Frage ausdrücklich nicht und überlließ die Wertung dem Gericht.
Die Erfolgsaussichten einer weiteren sofortigen Beschwerde können daher seitens der Stadt Brandenburg an der Havel nicht als überwiegend gut eingeschätzt werden. Da die Unterbringung des Herrn Uwe K. ohnehin nur bis zum 05.05.2007 angeordnet war, wird auf die Einlegung von Rechtsmitteln verzichtet.
„Es ist bedauerlich, dass die Rechtslage eine weitere Unterbringung bzw. Sicherungsverwahrung nicht hergibt, obwohl der Generalstaatsanwalt des Landes Brandenburg Herrn Uwe K. als tickende Zeitbombe bezeichnet hat und der Gutachter eine schlechte Legalprognose abgibt. Die Justizbehörden sind jetzt in der Pflicht, auf anderem Wege sicherzustellen, dass der nach ärztlicher Einschätzung weiterhin behandlungs- und therapiebedürftige Uwe K. keine Gefahr für die Allgemeinheit wird“, sagt Bürgermeister Steffen Scheller.