Stadt beteiligt sich am Innenstadtwettbewerb

Pressearchiv - Meldung vom 27.05.2011

Pressemitteilung vom 27.05.2011

Bewerbung der Stadt Brandenburg an der Havel am 4. Innenstadtwettbewerb des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft – „Innenstadt! – Barrierefrei?"

Wie bereits angekündigt, beteiligt sich die Stadt Brandenburg an der Havel am Innenstadtwettbewerb des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft zum Thema: „Innenstadt! – Barrierefrei?".

Oberbürgermeisterin Dr. Dietlind Tiemann hat die Wettbewerbsunterlagen unterschrieben und unterstreicht damit einmal mehr, wie wichtig ihr das Thema Barrierefreiheit ist: „Mit unserer Bewerbung zeigen wir, welche enormen Fortschritte zu einem barrierefreien Miteinander in unserer Stadt bereits gemacht wurden, aber auch welche Ziele wir mit unserer Gesamtstrategie erreichen möchten. Die Stadt Brandenburg an der Havel bewirbt sich nicht nur mit einem Einzelprojekt, sondern mit einer gesamtstädtischen Strategie zur barrierefreien Erlebbarkeit von innerstädtischen Ufer- und Wasserbereichen. Ich danke allen Beteiligten für das bisher Geleistete.“

In die Bewerbung wurden die folgenden barrierefreien Projekte einbezogen:

  • Neustädtischer Markt mit der Touristinformation und dem Tastmodell der Stadt,
  • Anleger Neustädtische Wassertorstraße mit transportablem Lifter, für mobilitätseingeschränkte Menschen,
  • Mühlendamm, Uferpark und angrenzende Sporthalle in der Hammerstraße,
  • die in der Realisierung befindlichen Projekte Uferweg sowie Sportboot- und Fahrgastanleger Packhof,
  • das H.-Heine-Ufer und der Anleger am A.-Messel-Platz,
  • sowie die zukünftigen Brückenverbindungen über Jakobsgraben, Stadtkanal und Pumpergraben
  • und als herausragendes Beispiel die neue Brücke über den Stadtkanal am Paulikloster.

Die bisher umgesetzten Projekte und die noch zu schließenden Lücken helfen insbesondere Menschen, welche einen Rollstuhl benutzen. Für die Menschen, welche sehbehindert oder blind sind, stellen sich weitere Anforderungen, ebenso wie für schwerhörige oder gehörlose Menschen. Für diese Menschen gilt es langfristig und nachhaltig Gefahrensituationen zu vermindern oder wenn möglich auszuschließen.

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