Die beim Ministerium für Wirtschaft angesiedelte Vergabekammer des Landes Brandenburg hat die Entscheidungsfrist zu dem am 08.01.2008 eingegangenen Nachprüfantrag bezüglich des Grundstücksverkaufes im Zusammenhang mit der geplanten Sankt-Annen-Galerie bis zum 22.02.2008 verlängert.
Die Stadt Brandenburg an der Havel hatte der Kammer fristgerecht bestimmte Teile der Vergabeakten zur Einsicht durch die Antragstellerin zur Verfügung gestellt. Diese Unterlagen wurden durch die Kammer mit Schreiben vom 06.02.2008 an die Antragstellerin übersandt. Die Kammer gab der Antragstellerin im Rahmen des rechtlichen Gehörs Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 12.02.2008. Vor diesem Hintergrund sah die Kammer das Erfordernis zur Verlängerung der ursprünglich an diesem Tag endenden Entscheidungsfrists.