So geht es Fundhündin „Claire“

Pressemitteilung vom 25.02.2025

"Claire" geht es den Umständen entsprechend gut
„Claire“ geht es den Umständen entsprechend gut.
"Claire" geht es den Umständen entsprechend gut

© Stadt Brandenburg an der Havel

Das Veterinäramt der Stadt Brandenburg an der Havel hat die städtische Fundhündin „Claire“ umfassend medizinisch untersuchen lassen.

Grundlage der Prüfung waren durch das Tierheim übersandte Ultraschallbilder. Nach Rückfrage durch das Veterinäramt teilte die Tierheimleitung mit, dass bei „Claire“ im Raum mehrmals Blut in unterschiedlichen Mengen festgestellt worden und es zu einem Gewichtverlust gekommen war.

Im Vorjahr wurde bei der Hündin unter anderem bereits die Milz operativ entfernt.

Die Fundhündin der Stadt Brandenburg an der Havel befindet sich bereits seit sieben Jahren im Tierheim. Sie ist mittlerweile geschätzt zehn Jahre alt und damit eine ältere Hündin. Mit zunehmenden Alter steigt das Risiko für chronische Erkrankungen, Organausfälle und der Verschlechterung des Allgemeinzustandes.

Die Informationen des Tierheims waren ein alarmierendes Zeichen für eine mögliche innere Blutung und mögliche ernste organische Probleme, die es medizinisch abzuklären galt.

Einen Grund für den Gewichtsverlust und die Blutungen hatte der bislang behandelnde Tierarzt nicht finden können, daher wurde bis zum Zeitpunkt der Abholung durch das Veterinäramt keine Therapie begonnen.

Im Sinne der Gesundheit des Tieres war es daher aus Sicht des Veterinäramtes geboten, eine genauere Diagnostik durchzuführen.

Im Ergebnis der eingehenden Untersuchung wurden mehrere schwerwiegende gesundheitliche Probleme festgestellt, die teilweise eine akute Gefahr für das Leben von „Claire“ darstellen.

Hündin „Claire“ wird aktuell in einer Pflegestelle betreut und weiterhin medizinisch behandelt. Wer die Pflegestelle ist, kann nicht bekannt gegeben werden. Eine Veröffentlichung persönlicher Daten ohne Einverständnis würde gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verstoßen.

„Claire“ geht es den Umständen entsprechend gut. Die Medikation spricht an, sie hat aufgrund des häuslichen Umfeldes die nötige Ruhe zur Genesung.

Der Schutz der Tiere hat für das Veterinäramt immer oberste Priorität und in diesem Sinne war die getroffene Entscheidung fachlich und rechtlich geboten.

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