Schöffinnen/Schöffen gesucht

Pressearchiv - Meldung vom 14.12.2017

Pressemitteilung vom 14.12.2017

Im Jahr 2018 stehen wieder Schöffenwahlen an. Die Schöffinnen und Schöffen sind ehrenamtliche Richterinnen/Richter in der Strafgerichtsbarkeit. Sie wirken in Strafverfahren bei den Amts- und Landgerichten mit.
Das verantwortungsvolle Schöffenamt verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – körperliche Eignung.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger, die als Schöffin oder Schöffe tätig sein möchten und die persönlichen Voraussetzungen unter anderem nach §§ 31 ff. des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) – insbesondere Wohnsitz in der Stadt Brandenburg an der Havel, Deutsche/r, bei Beginn der Amtsperiode am 01.01.2019 mindestens 25 Jahre alt und nicht älter als 69 Jahre sind – erfüllen, richten ihre schriftliche Bewerbung bis zum 16. Februar 2018 an das Rechtsamt/Büro SVV der Stadt Brandenburg an der Havel, Altstädtischer Markt 10, 14770 Brandenburg an der Havel (Telefon: 58 30 01; E-Mail: RechtsamtStadt-Brandenburg.de).
Gemäß § 44a des Deutschen Richtergesetzes (DRiG) soll nicht zu dem Amt einer ehrenamtlichen Richterin oder eines ehrenamtlichen Richters berufen werden, wer gegen die Grundsätze der Menschlichkeit und der Rechtsstaatlichkeit verstoßen hat oder wegen einer Tätigkeit als hauptamtliche oder inoffizielle Mitarbeiterin oder hauptamtlicher oder inoffizieller Mitarbeiter des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (DDR) im Sinne des § 6 Absatz 4 des Stasi-Unterlagen-Gesetzes oder als diesen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nach § 6 Absatz 5 des Stasi-Unterlagen-Gesetzes gleichgestellte Personen für das Amt einer ehrenamtlichen Richterin oder eines ehrenamtlichen Richters nicht geeignet ist.
Für die Bewerbung kann ein vorbereitetes Formular nebst Erklärung nach § 44a DRiG verwendet werden.
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Brandenburg an der Havel wird aus diesen Bewerbungen eine Vorschlagsliste erstellen, die dann dem Amtsgericht Brandenburg an der Havel übermittelt wird. Dort tritt ein Ausschuss zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen zusammen und wählt aus der von der Stadt Brandenburg an der Havel und anderen Kommunen übermittelten Vorschlagslisten die erforderliche Zahl von Schöffinnen/Schöffen.

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