Rechtskräftige Verurteilung zweier Mitarbeiter des Flüchtlingsrats Brandenburg wegen übler Nachrede zu Geldstrafen

Pressearchiv - Meldung vom 11.03.2013

Pressemitteilung vom 11.03.2013

Zum Internationalen Tag zur Überwindung von Rassismus verlieh der Flüchtlingsrat Brandenburg am 21. März 2010 den „Denkzettel für strukturellen und systeminternen Rassismus“ unter Nennung des Namens einer Mitarbeiterin an das Rechtsamt der Stadt Brandenburg an der Havel.

Wie bereits in der Presse berichtet wurde, hatte das Amtsgericht Potsdam mit Urteil vom 26. März 2012 die unter der Bezeichnung „Flüchtlingsrat Brandenburg“ handelnden Personen Harald G. und Julia H. wegen übler Nachrede jeweils zu Geldstrafen verurteilt. Das Urteil des Amtsgerichts Potsdam ist nun rechtskräftig. Alle Rechtsmittel der Verurteilten blieben erfolglos.

Das Landgericht Potsdam fand im Berufungsverfahren unter Bezugnahme auf Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts deutliche Worte dafür, dass die Verleihung des „Denkzettels“ nicht vom Grundrecht auf freie Meinungsäußerung gedeckt ist.

Das Landgericht Potsdam hat hierzu ausgeführt, dass

„…die Angeklagten in hohem Maß vorsätzlich und vorwerfbar sorglos im Umgang mit der Wahrheit umgegangen“ sind.

Das Landgericht Potsdam führt weiter aus, es ist zu berücksichtigen,

„…dass Personen, die in verantwortlicher Position für das Gemeinwesen tätig sind, auch einen Anspruch darauf haben, im Meinungsaustausch über öffentlich interessierende Themen nicht mit wahllosen Beschimpfungen, Existenz bedrohenden öffentlichen Verdächtigungen oder willkürlichen Abwertungen überzogen oder mundtot gemacht zu werden….“

Die Stadtverwaltung hat stets und immer wieder den gegen Mitarbeiter des Rechtsamtes erhobenen Vorwurf als haltlos und völlig ungerechtfertigt zurückgewiesen und sieht sich nach Eintritt der Rechtskraft der strafrechtlichen Verurteilung der verantwortlichen Mitarbeiter des Flüchtlingsrats Brandenburg in ihrer Auffassung bestätigt.

Dazu äußerte die vom Flüchtlingsrat namentlich benannte Mitarbeiterin Frau Sabine Blask: „Ich bin erleichtert. Die gegenüber meiner Person in der Öffentlichkeit erhobenen schweren und zielgerichtet ehrverletzenden Vorwürfe haben sich als haltlos erwiesen. Die Strafgerichte haben meine rechtliche Auffassung, dass die personenbezogene Verleihung von „Denkzetteln“ am Antirassismus-Tag durch den Flüchtlingsrat Brandenburg wegen der damit verbundenen Prangerwirkung erheblichen rechtlichen Bedenken unterliegt, in vollem Umfang bestätigt. Die Verleihung von „Denkzetteln“ an Personen durch den Flüchtlingsrat Brandenburg stellt rechtlich keine zulässige Form der freien Meinungsäußerung dar, kann und darf deshalb nicht als gesellschaftsfähig angesehen werden und muss daher ein Ende haben.“

Oberbürgermeisterin Dr. Dietlind Tiemann nahm die Nachricht ebenso erleichtert auf: „Die strafrechtliche Verurteilung kann aber keineswegs die schweren Belastungen, denen Frau Blask über lange Zeit ausgesetzt war, aufwiegen oder wiedergutmachen. Die einseitige Form der Auseinandersetzung durch den Flüchtlingsrat verurteile ich nach wie vor. Ich fordere den Flüchtlingsrat auf, den dem Rechtsamt der Stadt Brandenburg an der Havel verliehenen Denkzettel unverzüglich zurückzunehmen.“

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