Planentwurf zur 6. Änderung des Flächennutzungsplanes wird ausgelegt

Pressearchiv - Meldung vom 24.03.2010

Pressemitteilung vom 24.03.2010

Öffentliche Auslegung des Planentwurfes der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Brandenburg an der Havel

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Brandenburg an der Havel hat in ihrer Sitzung am 30.04.2008 beschlossen, den Flächennutzungsplan der Stadt Brandenburg an der Havel für Flächen der ehemaligen WGT-Liegenschaft im Bereich Friedrich-Engels-Straße/Einsteinstraße zu ändern.

Der Entwurf der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes (Änderungsbereich 06-01) sowie die Entwurfsbegründung einschließlich Umweltbericht und die wesentlich bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen zu Eingriffen in Natur und Landschaft und immissionsschutzrechtlichen Belangen dazu liegen

vom 01.04.2010 bis 03.05.2010

in der Stadtverwaltung Brandenburg an der Havel, Fachbereich IV, Fachgruppe Bauleitplanung/Flächennutzungsplan, Klosterstraße 14 in 14770 Brandenburg an der Havel, 1. Etage, Zimmer A 114, während folgender Zeiten:

  • Montag 08:00 bis 15:00 Uhr
  • Dienstag 08:00 bis 18:00 Uhr
  • Mittwoch 08:00 bis 15:00 Uhr
  • Donnerstag 08:00 bis 15:00 Uhr
  • Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Folgende umweltbezogene Informationen wurden zum parallel in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nummer 23 „Photovoltaikanlage Friedrich-Engels-Straße/Einsteinstraße“ erstellt und sind darüber hinaus verfügbar:

  • Grünordnerischer Fachbeitrag mit Aussagen zu möglichen Auswirkungen auf Natur und Landschaft, zu Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung sowie zur Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung
  • Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag,Biotopkartierung, faunistische Sonderuntersuchungen
  • Altlastengutachten
  • schalltechnische Untersuchung
  • Analyse der Blendwirkung

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu dem Entwurf abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben.

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