Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Brandenburg an der Havel hat in der Sitzung am 26.09.2018 (Beschluss Nummer 165/2018) den Entwurf des Bebauungsplanes Nummer 36 „Wohngebiet Am Rehhagen/Eichhorstweg" Brandenburg an der Havel einschließlich Entwurfsbegründung gebilligt und zur Auslegung bestimmt.
Der Geltungsbereich der Planung umfasst die im Siedlungsbereich Eigene Scholle gelegene Freifläche angrenzend an die Straße Am Rehhagen, dem Eichhorstweg sowie den bebauten Grundstücken vom Binnenfeld (vgl. Übersichtskarte).
Der Entwurf des Bebauungsplanes hat im Wesentlichen folgende Planungsinhalte und — ziele:
- städtebauliche Neuordnung einer Freifläche im Siedlungsbereich Eigene Scholle und Arrondierung des attraktiven Wohnstandortes,
- Bereitstellung von Flächen für den individuellen Eigenheimbau in Form von Einfamilien- und Doppelhäusern durch Ausweisung eines Reinen Wohngebietes im Sinne des § 3 Baunutzungsverordnung,
- geordnete Erschließung des Gebietes sowie die Berücksichtigung von natur- .und artenschutzfachlichen Belangen.
Bei dem Bebauungsplan Nummer 36 handelt es sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a in Verbindung mit § 13b BauGB, der im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB aufgestellt wird.
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nummer 36 „Wohngebiet Am Rehhagen/Eichhorstweg" Brandenburg an der Havel und die Entwurfsbegründung, die Abwägungstabelle mit den Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden, Träger öffentlicher Belange Nachbargemeinden und Öffentlichkeit sowie plangebietsbezogene Gutachten und Informationen (Unterlagen zum Download siehe unten stehende Internetseiten) liegen
vom 26.10.2018 bis einschließlich 30.11.2018
in der Stadtverwaltung Brandenburg an der Havel, Fachbereich VI, Fachgruppe Bauleitplanung, Klosterstraße 14 in 14770 Brandenburg an der Havel, 1. Etage, Zimmer A 114, während folgender Zeiten:
- Montag 08:00 bis 15:00 Uhr
- Dienstag 08:00 bis 18:00 Uhr
- Mittwoch 08:00 bis 15:00 Uhr
- Donnerstag 08:00 bis 15:00 Uhr
- Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu dem Entwurf des Bebauungsplanes abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Gemäß § 4a Absatz 4 BauGB werden die Bekanntmachung und die genannten Unterlagen zusätzlich über das Internetportal der Stadt Brandenburg an der Havel und im zentralen Landesportal des Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung der Öffentlichkeit zugänglich gemacht und können unter folgenden Links eingesehen werden:
• auf der Internetseite der Stadt Brandenburg an der Havel
http://www.stadt-brandenburg.de/leben/stadtplanung/bauleitplanung/aktuelle-planung
sowie
• im zentralen Landesportal des Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung
http://bauleitplanung.brandenburg.de