Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat in dem Verfahren Udo Geiseler u.a. ./. Oberbürgermeisterin der Stadt Brandenburg mit heutigem Beschluss (9. April 2013) die Beschwerde der 7 Stadtverordneten gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Potsdam vom 26.03.2013 zurückgewiesen.
„Der Beschluss ist unanfechtbar (§ 152 Absatz 1 VWGO, § 68 Absatz 1 Satz 5 i.V.m. § 66 Absatz 3 Satz 3 GKG).“
Die Verwaltung sieht sich in ihrer Rechtsauffassung bestätigt.