Oberverwaltungsgericht lehnt die Beschwerde von 7 Stadtverordneten gegen die Wahl des Beigeordneten Dr. Wolfgang Erlebach ab

Pressearchiv - Meldung vom 09.04.2013

Pressemitteilung vom 09.04.2013

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat in dem Verfahren Udo Geiseler u.a. ./. Oberbürgermeisterin der Stadt Brandenburg mit heutigem Beschluss (9. April 2013) die Beschwerde der 7 Stadtverordneten gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Potsdam vom 26.03.2013 zurückgewiesen.

„Der Beschluss ist unanfechtbar (§ 152 Absatz 1 VWGO, § 68 Absatz 1 Satz 5 i.V.m. § 66 Absatz 3 Satz 3 GKG).“

Die Verwaltung sieht sich in ihrer Rechtsauffassung bestätigt.

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