In der Sitzung des Ältestenrates der Stadtverordnetenversammlung von Brandenburg an der Havel am 01.12.2004 haben die Mitglieder dieses Gremiums mehrheitlich nachfolgende Erklärung zur Beurlaubung von Bürgermeister Norbert Langerwisch abgegeben:
„Die Merheit im Ältestenrat bedauert zutiefst, den für unsere Stadt auch überregional eingetretenen Schaden. Sie wird alles in ihren Kräften stehende unternehmen, um gemeinsam das Ansehen der Stadt Brandenburg an der Havel wieder herzustellen. Die für die Arbeit für die Stadt Brandenburg an der Havel notwendige Vertrauensgrundlage der Stadtverordnetenversammlung zum Bürgermeister ist aufgrund der sich widersprechenden Aussagen von Herrn Langerwisch zu seinem Verhältnis zu Herrn Dirk Rauch nicht mehr gegeben, ob die Vorwürfe nun strafrechtlich relevant sind oder nicht. Das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger Brandenburgs in die demokratischen Grundlagen und höchsten Institutionen unserer Stadt – die Stadtregierung und die Stadtverordnetenversammlung – ist missbraucht worden. Die bislang ersichtlichen Tatsachen im Verhalten des Bürgermeisters Langerwisch verstellen die Basis für eine Zusammenarbeit. Die Merheit im Ältestenrat erwartet, dass die Stadtverordnetenversammlung alsbald eine Entscheidung herbeiführt. (f.d.R. Friedrich v. Kekulé, Vorsitzender der Stadtverordnetenversammlung)“
Im Anschluss an die Sitzung des Ältestenrates informierte Oberbürgermeisterin Dr. Dietlind Tiemann in einer Pressekonferenz darüber, dass die von Bürgermeister Norbert Langerwisch in der Sitzung des Ältestenrates gemachten Äußerungen nicht dazu beigetragen haben, ihre Bedenken hinsichtlich der Belastung des Vertrauensverhältnisses auszuräumen.
Aus diesem Grund habe sie sich entschieden, dem Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung einen Antrag auf Abberufung des Bürgermeisters zu übergeben. Nach Ablauf einer Frist von mindestens sechs Wochen muss nun die Stadtverordnetenversammlung über diesen Antrag entscheiden. Voraussichtlich in der SVV-Sitzung Ende Januar wird dieser Antrag auf der Tagesordnung stehen. Eine Abberufung erfolgt, wenn mindestens zwei Drittel der Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung, also 32 Stadtverordnete, sich dafür aussprechen.
Oberbürgermeisterin Dr. Dietlind Tiemann machte unmissverständlich deutlich, dass sie auch zukünftig an der Struktur einer dreiköpfigen Verwaltungsspitze, bestehend aus Oberbürgermeisterin und zwei Beigeordneten, wovon einer die Funktion des 1. Beigeordneten bzw. Bürgermeisters einnimmt, festhalten will. Das bedeutet, dass sie im Falle einer Abberufung von Bürgermeister Norbert Langerwisch diese Stelle umgehend neu ausschreiben und unter Berücksichtigung des aktuellen politischen Kräfteverhältnisses in der SVV besetzen werde.