Mit Beschluss des Amtsgerichtes Brandenburg vom 06.02.2007 wurde die Unterbringung des Herrn K. in der geschlossenen Abteilung des ASKLEPIOS Fachklinikums Brandenburg angeordnet und damit dem Antrag der Stadt Brandenburg an der Havel vom Vortag gefolgt. Darüber wurde die Stadt um 17:52 Uhr informiert. Die vorläufige Unterbringung des Betroffenen hat das Amtsgericht zunächst bis 20.03.2007 angeordnet.
Nach der Entscheidung des Amtsgerichtes Brandenburg zeigte sich Brandenburgs Oberbürgermeisterin Dr. Dietlind Tiemann erleichtert. „Ich bin froh, dass die Richtigkeit unseres schnellen und konsequenten Handelns zur Abwehr von Gefahren für die Menschen in unserer Stadt und für den Betroffenen selbst vom Gericht festgestellt wurde. Ich hoffe, dass dieser konkrete Fall und die zunächst auf sechs Wochen befristete Unterbringung allen politisch Verantwortlichen auf Landes- und Bundesebene gezeigt hat, wie dringend notwendig es ist, die erforderlichen Schritte zur Beseitigung von vorhandenen Gesetzeslücken und zur Schaffung von Rechtssicherheit zu vollziehen.“
Die Stadt Brandenburg an der Havel hatte am 05.02.2007 die Unterbringung des Herrn K. gemäß Brandenburgischen Psychischkrankengesetz (BbgPsychKG) in einer geschlossenen Anstalt angeordnet. Zuvor hatte der zuständige Amtsarzt nach Einsichtnahme in die vorhandenen Gutachten Herrn K. in den Räumen der Justizvollzugsanstalt Brandenburg an der Havel amtsärztlich untersucht.
(Hinweis: Zur ausführlichen Urteilsbegründung wird auf die Pressemitteilung des Amtsgerichtes Brandenburg verwiesen.)