Oberbürgermeisterin beanstandet Beschluss über Bebauungsplan „SB-Markt Neuendorfer Straße“

Pressearchiv - Meldung vom 12.12.2014

Pressemitteilung vom 12.12.2014

Stadtverordnetenversammlung soll am 17.12.2014 über Beanstandung entscheiden

Oberbürgermeisterin Dietlind Tiemann hat den SVV-Beschluss vom 26.11.2014 über den Bebauungsplan „SB-Markt Neuendorfer Straße“ beanstandet, da dieser gegen das Abwägungsgebot des § 1 Absatz 7 des Baugesetzbuches verstoße und somit rechtswidrig sei.

Insbesondere seien die Sachverhaltsermittlung zur Herleitung des Vorhabens und die Festsetzung der baugebietsbezogenen, vorhabenunabhängigen Verkaufsflächenobergrenze zur Steuerung des Einzelhandels fehlerhaft.

Nach den zeichnerischen Festsetzungen des Bebauungsplanes seien 18.550 qm „Sondergebiet Einzelhandel“ ausgewiesen. Davon befänden sich 6.900 qm innerhalb ausgewiesener Baugrenzen. Eine vorhabenbezogene Ausweisung sei nicht erfolgt. Die bebaubare Fläche innerhalb der Baugrenzen sei mehr als doppelt so groß, das „Sondergebiet Einzelhandel“ insgesamt mehr als sechs Mal so groß, wie die nach Teil II, A 1, 1.1.1.1 der textlichen Festsetzungen zulässige Verkaufsfläche für Lebensmittel.

Weiteres Verfahren:
Oberbürgermeisterin Dietlind Tiemann hat den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung (SVV) entsprechend § 55 der Brandenburgischen Kommunalverfassung beanstandet und den Stadtverordneten mitgeteilt, dass sie der Aufassung ist, dass dieser rechtswidrig ist.

Die SVV hat nunmehr spätestens in der nächsten ordentlichen Sitzung (17.12.2014) erneut zu entscheiden. Die Abstimmungen dazu erfolgen namentlich.

2 Varianten sind dann möglich:
Wenn die SVV der Beanstandung folgt und der Beschluss nicht erneut gefasst wird, gilt er als aufgehoben.

Beschliesst die SVV jedoch erneut und ist auch der neue Beschluss nach der Auffassung der Oberbürgermeisterin rechtswidrig, muss sie ihn erneut beanstanden und der Kommunalaufsichtsbehörde zur Entscheidung vorlegen.

Das insgesamt 26seitige Beanstandungsschreiben finden Sie hier:

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