Längere Elternzeiten und hoher Bedarf an Hortplätzen finden Eingang in Bedarfsplan 2022/23
Die Stadt Brandenburg an der Havel erstellt als Träger der öffentlichen Jugendhilfe gemeinsam mit den Trägern der freien Jugendhilfe den Bedarfsplan zur Kindertagesbetreuung.
Neu aufgenommen wurde, dass durch so genannte „Holiday“-Gruppen und Partnereinrichtungen auch während der Schließzeiten Betreuungsbedarfe sichergestellt werden. Und auch ein nahtloser Übergang zwischen Vorschule und Hort ist entsprechend des gesetzlichen Rechtsanspruches gewährleistet.
Im Betreuungsbereich Kinderkrippe (0 bis 3-Jährige) wird jetzt von einer Inanspruchnahme von 60 % ausgegangen. Sechs Prozent weniger als im vorherigen Planungszeitraum. Hier kommt in der Bedarfsberechnung für 2022/23 auch die zunehmende Inanspruchnahme längerer Elternzeiten zum Tragen. Im Bereich Kindergarten wurden nun erstmals auch jene Kinder berücksichtigt, die während des Kitajahres bereits das 7. Lebensjahr erreichen.
Im aktuellen Planungszeitraum 2022/23 ergibt sich ein Überschuss von 82 Plätzen im Bereich Kinderkrippe und Kindergarten und ein Fehlbedarf von 247 Plätzen im Bereich Hort. Letztere werden durch kurz-, mittel- und langfristige Lösungen ausgeglichen.
OB Steffen Scheller:
„Unsere Stadt wächst, wir haben viel Zuzug gerade von jungen Familien. Das ist eine positive Entwicklung, aber auch große Herausforderung für uns. Um dem Anspruch auf Kindertagesbetreuung langfristig gerecht werden zu können, braucht es dynamische Strukturen, die fehlende Kapazitäten ausgleichen und bis zur Errichtung neuer Einrichtungen eine Betreuung sicherstellen.“
Insgesamt ergibt sich in Krippe, Tagespflege und Kindergarten ein Bedarf an insgesamt 3.777 Plätzen. Zur Verfügung stehen insgesamt 3.859 Plätzen.
Für den Hortbereich werden laut Berechnungen anhand der gegenwärtig prognostizierten Schülerzahlen 2.652 Plätze gebraucht. Hier soll die Variante einer Übergangslösung mit Inbetriebnahme zum Schuljahresbeginn 2023/24 für die Unterbringung von Grundschülern in der Brandenburger Innenstadt die Situation entspannen.
Der Kindertagesstättenbedarfsplan (KBPL) gilt für den Zeitraum 22.08.2022 bis 26.08.2023 und ist Grundlage für die Finanzierung von Kindertagesstätten durch das Land Brandenburg.
Der Vorschlag wurde bereits in der AG Kita des Jugendhilfeausschusses behandelt und wird in den kommenden Wochen den Stadtverordneten zur Beschlussfassung vorgelegt.