OB Steffen Scheller: Demokratie lebt vom Mitmachen. Gehen Sie wählen. Jede Stimme zählt.

Pressearchiv - Meldung vom 24.05.2019

Pressemitteilung vom 24.05.2019

„Nutzen Sie Ihr demokratisches Wahlrecht und gehen Sie am 26.05.2019 zur Europa- und Kommunalwahl. Unsere Demokratie lebt vom Mitmachen und jede Stimme zählt“, ruft Oberbürgermeister Steffen Scheller die Bürgerinnen und Bürger auf, zur Wahl zu gehen. 

Am Sonntag, dem 26.05.2016 wird ein neues Europäisches Parlament gewählt und finden zeitgleich die Kommunalwahlen statt. In Brandenburg an der Havel treten dabei 327 Bewerberinnen und Bewerber für die 46 Mandate in der Stadtverordnetenversammlung an, sowie 8 Bewerberinnen und Bewerber als Ortsvorsteher für Kirchmöser, Plaue, Klein Kreutz, Schmerzke, Mahlenzien, Göttin sowie 9 Kandidatinnen und Kandidaten für die Ortsbeiräte in Gollwitz und Wust.

Weitere Hintergrundinfos zur Wahl:

Wer darf wählen?
 
Zur Wahl der Stadtverordnetenversammlung wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 Grundgesetz (Deutsche) und Staatsangehörige eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union (Unionsbürger), die am Wahltag

  • das 16. Lebensjahr vollendet haben,
  • im Wahlgebiet (Brandenburg an der Havel) ihren ständigen Wohnsitz haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und in der Bundesrepublik Deutschland keine Wohnung haben sowie
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Zur Wahl des Europaparlamentes gelten ähnliche Voraussetzungen, jedoch können hier nur Bürgerinnen und Bürger, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, wählen.

Wie erfolgt die Stimmabgabe?
 
Zur Wahl der Stadtverordnetenversammlung und zur Wahl der Ortsbeiräte hat jede Wählerin und jeder Wähler drei Stimmen.
Die Wählerin oder der Wähler kann einer Bewerberin oder einem Bewerber bis zu drei Stimmen geben. Sie oder er kann ihre oder seine Stimmen auch verschiedenen Bewerbern eines Wahlvorschlages geben, ohne an die Reihenfolge innerhalb des Wahlvorschlages gebunden zu sein, oder ihre oder seine Stimmen auch Bewerbern verschiedener Wahlvorschläge geben.
 
Zur Wahl der Ortsvorsteherin oder des Ortsvorstehers hat jede Wählerin und jeder Wähler eine Stimme. Ist zur Wahl der Ortsvorsteherin oder des Ortsvorstehers nur eine Bewerberin oder nur ein Bewerber zugelassen, dann gibt es auf dem Stimmzettel die Möglichkeit, durch “Ja” oder “Nein” diesem Wahlvorschlag zuzustimmen oder ihn abzulehnen.

Zur Wahl des Europaparlamentes haben Sie ebenfalls eine Stimme.

Wo kann ich mich informieren?

Weitere Informationen zum Wahlrecht, zur Stimmabgabe, zu den zur Wahl stehenden Parteien, politischen Vereinigungen und Personen erhalten Sie auf den Internetseiten:

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