Nur ein Lichtbild erforderlich

Pressearchiv – Meldung vom 08.11.2005

Pressemitteilung vom 08.11.2005

Im Zusammenhang mit der Einführung der neuen elektronischen Pässe weist der Bereich Bürgerservice der Stadtverwaltung nochmals darauf hin, dass bei der gleichzeitigen Beantragung von Personalausweis und Reisepass nur ein Lichtbild in Frontalaufnahme erforderlich ist. Das biometrische Lichtbild für den Reisepass kann auch für den Personalausweis genutzt werden. Somit ist ein weiteres Foto im Seitenprofil nicht notwendig.

Und noch ein Hinweis: Neben der Einhaltung der vorgeschriebenen Maße ist es auch wichtig, dass die Lichtbilder einen einfarbigen Hintergrund haben.

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