Neuregelungen zur Ausweitung des Unterhaltsvorschusses in Kraft getreten

Pressearchiv - Meldung vom 23.08.2017

Pressemitteilung vom 23.08.2017

Der Fachbereich Jugend, Soziales und Gesundheit der Stadt Brandenburg an der Havel informiert die Bürgerinnen und Bürger darüber, dass die seit längerem angekündigten Neuregelungen zur Ausweitung des Unterhaltsvorschusses nunmehr in Kraft getreten sind.
Das Gesetz gilt rückwirkend zum 1. Juli 2017.
Um Ansprüche rückwirkend zum 1. Juli geltend machen zu können, muss der Antrag bis zum 30. September 2017 gestellt sein.
Die Antragsformulare erhalten Sie von den Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern der Unterhaltsvorschussabteilung im
Fachbereich IV – Jugend, Soziales und Gesundheit
Fachgruppe 54 – UVG
Wiener Straße 1
14772 Brandenburg an der Havel
oder als ausfüllbare pdf-Dateiim Internetportal der Stadt Brandenburg an der Havel.
Aufgrund der Fülle der Anträge muss leider für viele Fälle von einer mehrmonatigen Bearbeitungsdauer ausgegangen werden.
Die Bürgerinnen und Bürger werden hierfür um Verständnis gebeten.

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