Die Stadtverwaltung informiert über Änderungen in der Abfallsatzung, die die Stadtverordneten im September beschlossen haben.
Bei der Abfallentsorgung in der Stadt Brandenburg an der Havel gibt es folgende Neuerungen:
Die Papiertonne wurde zur Pflichttonne, das heißt, wenn einzelne Mieter noch keine oder nicht ausreichend Papiertonnen haben, können diese sich an ihren Vermieter wenden. Bei schwierigen Platzverhältnissen werden zusammen mit der Verwaltung Lösungen gesucht.
Ebenfalls gibt es eine Saisonbiotonne, die in der Zeit vom 1. April bis 30. September eines Jahres zusätzlich zur regulären Biotonne oder zur Kompostierung bestellt und genutzt werden kann. Sie ersetzt keine Pflichtbiotonne, sondern ist nur zusätzlich und freiwillig. Auch Saisongrundstücke können die Saisonbiotonne freiwillig nutzen.
Diese zusätzlichen Angebote erfolgten auf Wunsch vieler Bürger.
Falsch befüllte Biotonnen können jetzt zum Zweck der Nachsortierung satzungsgemäß durch den Entsorger stehen gelassen werden. Erfolgt die Nachsortierung dann nicht, werden sie kostenpflichtig als Restmüll entsorgt. Diese Maßnahme soll die Qualität des Bioabfalls bzw. des hergestellten Kompostes erhöhen.
Auch überfüllte Mülltonnen werden satzungsgemäß stehen gelassen und müssen dann durch den Grundstückseigentümer nachsortiert werden. Diese Maßnahme ist nötig für den Arbeitsschutz der Müllwerker des Entsorgungsunternehmens und trägt gleichzeitig zur Gebührengerechtigkeit bei.