Ab dem 1. Oktober 2005 erfolgt die Einführung der EU-harmonisierten Zulassungsdokumente. In diesem Zusammenhang weist die Zulassungsbehörde der Stadt Brandenburg an der Havel darauf hin, dass sie von diesem Tag an die neuen Zulassungsdokumente ausgeben muss. Dabei handelt es sich um die Zulassungsbescheinigung Teil I (sie ersetzt den Fahrzeugschein) und die Zulassungsbescheinigung Teil II (sie ersetzt den Fahrzeugbrief).
Laut Information der Zulassungsstelle ändert sich für bereits zugelassene Fahrzeuge zunächst nichts. Alte Dokumente behalten solange ihre Gültigkeit, bis die Ausstellung neuer Dokumente erforderlich wird.
Sobald sich jedoch die Angaben zum Fahrzeug oder Fahrzeughalter ändern, müssen die neuen Zulassungsdokumente paarig ausgestellt werden. Das bedeutet, dass bei jeder Meldeangelegenheit bzw. zulassungsrechtlichen Behandlung mit dem Fahrzeug bei der Zulassungsbehörde, solange die neuen Dokumente noch nicht ausgestellt sind, immer der alte Fahrzeugbrief und der alte Fahrzeugschein vorgelegt werden muss.
Mit der erstmaligen Ausstellung der neuen Dokumente erhöhen sich die bisherigen Zulassungsgebühren um 4,30 €. Die Gebühren fallen auch dann an, wenn der alte Fahrzeugbrief noch nicht vollgeschrieben und als Folge der Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil I auszutauschen ist.
Die daraus resultierende Mehrarbeit der Zulassungsbehörde wird mit der Einführung der neuen Zulassungsdokumente, zumindest in der Übergangsphase, zu Verlängerungen der bisherigen Bearbeitungs- und Wartezeiten führen. Dafür bitten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter um Verständnis.