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- Corona
Wie am Mittwoch, dem 6. Mai 2020, angekündigt, hat die Landesregierung Brandenburg heute (Freitag, den 8. Mai 2020) eine neue Eindämmungsverordnung veröffentlicht, die wesentliche Lockerungen gegenüber den bisherigen Regelungen zulässt.
So sind zum Beispiel ab dem 9. Mai Spielplätze und Stadtparks sowie ab dem 15. Mai 2020 gastronomische Angebote wieder offen, allerdings sind Hygiene- und Abstandsregelungen zu beachten. Die Rechtsverordnung beinhaltet zudem konkrete Bestimmungen zur Erteilung von Unterricht an Schulen sowie zum Betrieb von Tagespflegestellen für Kinder und Werkstätten für Menschen mit Behinderung.
Die Verordnung tritt am 9. Mai 2020 in Kraft und am 5. Juni 2020 außer Kraft.
- Vollständige Pressemitteilung der Staatskanzlei lesen
- Rechtsverordnung im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg GVBl. II – 2020, Nummer 30 veröffentlicht (PDF herunterladen)
Darüber hinaus hat die Landesregierung heute die SARS-CoV-2-Quarantäneverordnung für Ein- und Rückreisende aktualisiert sowie eine neue Verordnung über das Verbot von Großveranstaltungen erlassen.