Neue Hundehalterverordnung seit dem 01.07.2004 in Kraft

Pressearchiv - Meldung vom 05.07.2004

Pressemitteilung vom 05.07.2004

Wie bereits durch mehrfache Pressemitteilungen bekannt gegeben wurde, ist seit dem 01.07.2004 die neue Hundehalterverordnung für das Land Brandenburg in Kraft getreten.

Hier die wichtigsten Neuregelungen für die Hundehalter:

Halter von gefährlichen Hunden (am. Pitbull Terrier, am. Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier und Tosa Inu) sind verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften abzuschließen und aufrecht zu erhalten. Die Mindestversicherungssumme für Personenschäden muss fünfhunderttausend Euro und für sonstige Schäden zweihundertfünfzigtausend Euro betragen.

Halter von gefährlichen Hunden, die sich besuchsweise im Land Brandenburg aufhalten haben am Halsband neben dem Namen und der Adresse des Hundehalters die nach den Vorschriften des jeweiligen Bundeslandes erforderliche Kennzeichnung oder Markierung zu tragen. Der Halter hat die entsprechenden Erlaubnisse oder Bescheinigungen mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen.

Blindenführer- und Behindertenbegleithunde sind mit Ausnahme der Anzeigepflicht gemäß § 6 Absatz 1 von den Regelungen dieser Verordnung ausgeschlossen, wenn der örtlichen Ordnungsbehörde der Verwendungszweck nachgewiesen ist.

Halter von gefährlichen (§ 8 Absatz 2) bzw. widerlegbar gefährlichen (§ 8 Absatz 3) Hunden müssen den Sachkundenachweis bzw. das Negativgutachten nicht mehr alle zwei Jahre vorlegen. Bei einem Halterwechsel verliert das Negativgutachten seine Gültigkeit.

Bei Neuanmeldungen von gefährlichen Hunden ist der Nachweis der Haftpflichtversicherung bereits bei der Antragstellung und Anmeldung des Hundes vorzulegen.

Die Gültigkeit eines polizeilichen Führungszeugnisses beträgt nur noch drei Monate.

Im Zusammenhang der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes vom 20.08.2003 bestand für Halter von gefährlichen und widerlegbar gefährlichen Hunden nicht mehr die Pflicht, die kennzeichnenden Plaketten ( rot – gefährlich; grün – Gefährlichkeit widerlegt) sichtbar am Halsband zu tragen.

Mit dem Inkrafttreten der neuen Hundehalterverordnung besteht für die Halter der bezeichneten Hunde nun wieder die Pflicht, die roten und grünen Plaketten sichtbar am Halsband anzubringen. Gefährliche Hunde müssen beim Verlassen des befriedeten Besitztums einen das Beißen verhindernden Maulkorb tragen und sind an einer höchstens zwei Meter langen, reißfesten Leine zu führen.

Für mögliche Fragen zur neuen Hundehalterverordnung steht Ihnen ab den 29.07.2004, Frau Bliß, Telefon: (03381) 58 32 03 im Ordnungsamt der Stadt Brandenburg gern zur Verfügung.

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