In der Stadt Brandenburg an der Havel sind in fünf Schiedsstellen zehn Frauen und Männer als Schiedsleute tätig. Einmal im Monat findet jeweils eine Sprechstunde statt, in der betroffene Bürgerinnen und Bürger ihr Anliegen in der jeweils örtlich zuständigen Schiedsstelle vortragen können. Die fünfjährige Amtszeit der derzeit tätigen Schiedsleute läuft in diesem Jahr aus. Die Schiedsstellen müssen dann neu besetzt werden.
Die Stadt sucht Bürgerinnen und Bürger, die ehrenamtlich als Schiedsperson arbeiten möchten. Es handelt sich dabei um eine verantwortungsvolle Tätigkeit zur Unterstützung und Entlastung der Gerichte. Streitige Rechtsfälle sollen gütlich geschlichtet werden, um Klageverfahren im Vorfeld abzuwenden. Verfahren vor einer Schiedsstelle sind einfacher und kostengünstiger als langwierige Gerichtsverfahren und somit grundsätzlich der bessere Weg, Streitigkeiten zu beseitigen. „Schlichten ist besser als richten“ heißt deshalb nicht umsonst ein geflügeltes Wort. Sollte eine gütliche Einigung vor der Schiedsstelle nicht erreicht werden, ist die Inanspruchnahme eines staatlichen Gerichts immer noch jederzeit möglich.
Die Schiedsstellen können in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten wegen vermögensrechtlicher Ansprüche, aber auch in nicht vermögensrechtlichen Streitigkeiten wegen Verletzung der persönlichen Ehre in Anspruch genommen werden. In Strafsachen wegen Hausfriedensbruchs, Beleidigung, Verletzung des Briefgeheimnisses, Körperverletzung, Bedrohung und Sachbeschädigung ist vor Erhebung der Privatklage stets der Sühneversuch bei den Schiedsstellen durchzuführen.
Das Amt einer Schiedsperson kann übernehmen, wer nach seiner Persönlichkeit und seinen Fähigkeiten dazu geeignet ist, das Wahlrecht besitzt und das 25. Lebensjahr vollendet hat.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger können ihre schriftliche Bewerbung unter Beifügung eines Lebenslaufes bis zum 30.10.2007 per Post an folgende Anschrift senden:
Stadt Brandenburg an der Havel
Rechtsamt
Klosterstraße 14
14770 Brandenburg an der Havel
Die Bewerbungsunterlagen können auch während der Sprechzeiten direkt beim Rechtsamt in der Friedrich-Franz-Straße 19 (TGZ) abgegeben werden. Telefonische Rücksprachen sind unter der Rufnummer (03381) 58 30 01 möglich.