Verbindliche Ziele und konsequente Maßnahmen festlegen
Wir veröffentlichen hier die Pressemitteilung des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz.
Die globale Erderwärmung trifft auch Brandenburg mit aller Konsequenz. Sieben der zehn heißesten Jahre seit der Wetteraufzeichnung 1881 liegen in den letzten 21 Jahren und die Winter haben sich in den letzten 40 Jahren um 15 Tage verkürzt. Für einen konsequenten Klimaschutz hat die Brandenburger Landesregierung deshalb in dieser Woche im Kabinett die Erarbeitung des Klimaplans mit einer sektorenübergreifenden und verbindlichen Klimastrategie bekräftigt und zugleich eine Strategie zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels beschlossen.
Im vergangenen Jahr hat die Landesregierung unter Federführung des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz mit der Erarbeitung des Klimaplans für Brandenburg begonnen, um sektorenübergreifende Treibhausgasreduktionsziele zu definieren und mit konkreten Maßnahmen zu untersetzen. In der heutigen Kabinettssitzung hat die Landesregierung die Bedeutung des Klimaplans bekräftigt und die Zielstellung des Klimaplans an die aktuellen Vorgaben der Europäischen Union und des Bundesverfassungsgerichts angepasst. Darüber hinaus wurden wichtige Festlegungen für die Sektoren und Handlungsfelder des Klimaplans vorgenommen.
So arbeitet die Landesregierung daran, Brandenburg bis spätestens 2045 klimaneutral zu machen. Der Klimaplan, der in einem breiten Beteiligungsprozess erarbeitet wird, wird dabei die klimarelevanten Aspekte bereits bestehender Strategien des Landes zu einer sektorenübergreifenden, verbindlichen Klimastrategie zusammenfassen und einen daraus resultierenden Maßnahmenkatalog umfassen. Das Klimaschutzministerium wird außerdem prüfen, ob und in wieweit die Ziele und Maßnahmen des Klimaplans, die einer gesetzlichen Regelung bedürfen, in einem Entwurf für ein Brandenburgisches Klimaschutzgesetz zusammengefasst werden müssen.
Klimaschutzminister Axel Vogel dazu:
„Mit der verbindlichen Orientierung am Zieljahr 2045 sowie der Festlegung von Zwischen- und Sektorzielen für die Jahre 2030 und 2040 trägt Brandenburg den veränderten klimapolitischen Rahmenbedingungen Rechnung. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Beispiel hat zurecht auf die Freiheitsrechte künftiger Generationen hingewiesen. Deshalb braucht es verbindliche Ziele und konkrete, verpflichtende Maßnahmen, die gesetzlich festgeschrieben werden können.“
Darüber hinaus hat das Kabinett in der heutigen Sitzung die Erarbeitung einer Klimaanpassungsstrategie an die Folgen des Klimawandels unter Federführung des Klimaschutzministeriums beschlossen. Damit will Brandenburg systematisch zur Verringerung von Schäden und Verringerung von Risiken durch zunehmende Wetterextreme wie Hitze, Dürre und Starkregenereignisse beitragen.
Die Klimaanpassungsstrategie stellt die zweite Säule einer vorsorgenden Klimapolitik dar. Die Strategie wird 14 Handlungsfelder aus sechs Ressorts umfassen, wie zum Beispiel den Brand- und Katastrophenschutz, Gesundheit, Stadtentwicklung, Verkehr, Tourismus, Energiewirtschaft und die kommunale Daseinsvorsorge. Damit deckt sie mehr als die bereits im Koalitionsvertrag festgelegten Handlungsfelder, wie Landschaftswasserhaushalt sowie Land- und Forstwirtschaft, ab. Das „Gesamtkonzept zur Anpassung an den Klimawandel im Politikfeld Wasser“ wird dabei einen wichtigen Baustein für die Weiterentwicklung des Handlungsfeldes Wasser im Rahmen der ressortübergreifenden Strategieentwicklung darstellen.
In der Klimaanpassungsstrategie sollen konkrete Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels in den einzelnen Handlungsfeldern identifiziert und vorangebracht werden. Die Maßnahmen umfassen Anpassungen im Umgang mit Wasser im Sinne eines nachhaltigen Wasserressourcenmanagements, die bauliche Vorsorge, Notfallpläne, gezielte Risikoverteilung, Etablierung von Frühwarnsystemen, diversifizierte Lieferketten und die effektive Stärkung und Nutzung natürlicher Systeme.
Das bestehende Klimawandelmonitoring im Land Brandenburg wird um weitere Indikatoren aus den Handlungsfeldern ergänzt, so dass auch Fortschritte in der Anpassung sichtbar gemacht werden können. Klimaschutzminister Axel Vogel:
„Selbst bei erfolgreicher Reduktion von Treibhausgasemissionen werden sich die Klimaveränderungen weiter fortsetzen. Bis Mitte des Jahrhunderts müssen wir mit einem Anstieg der Jahresmitteltemperaturen um weitere 1,9 Grad Celsius rechnen. Extremwetterereignisse verursachen bereits jetzt erhebliche ökologische und wirtschaftliche Schäden. Die Auswirkungen auf die Menschen, ihre Lebensgrundlage und ihre Gesundheit wurden uns in den letzten Jahren weltweit deutlich vor Augen geführt. Allein im Jahr 2018 führten Hitze und Trockenheit in Brandenburg zu 331 Hitzetoten, Waldbränden auf 1.655 Hektar, Ernteausfällen und Dürrehilfen im Umfang von 72 Millionen Euro. Wer sagt, Klimaschutz ist teuer, der muss sich vor Augen führen, welche Summen uns kein Klimaschutz kosten wird. Daher brauchen wir beides: Mehr konsequente Maßnahmen für den Klimaschutz und die Anpassung an die bereits deutlich spürbaren Folgen der Klimakrise in vielen Bereichen.“
Hintergrund: Der Klimaplan hatte das Ziel der Klimaneutralität Brandenburgs bis spätestens 2050. Inzwischen haben sich jedoch die klimapolitischen und rechtlichen Rahmenbedingungen und damit das Ambitionsniveau der Treibhausgasminderung auf den hauptsächlich zuständigen Entscheidungsebenen des Bundes und der Europäischen Union erheblich verändert: Die EU hat im Juni mit der Verabschiedung des Europäischen Klimaschutzgesetzes das Ziel der Klimaneutralität bis 2050 verbindlich verankert und sich zuvor schon Ende 2020 zu einer Verschärfung des Klimaziels bis 2030 mit einer Emissionsreduktion um mindestens 55 Prozent gegenüber 1990 verpflichtet (vorher 40 Prozent). Im März 2021 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass das bisherige BundesKlimaschutzgesetz in Teilen verfassungswidrig ist. Es hat beanstandet, dass das Gesetz keine Maßgaben für die Emissionsreduktion ab dem Jahr 2031 enthält und dadurch hohe Emissionsminderungslasten auf den Zeitraum nach 2030 verschiebt, was die Freiheitsrechte jüngerer Generationen gefährdet. Vor dem Hintergrund der neuen EU-Klimaschutzziele 2030 und dieses BVerfG-Beschlusses hat der Bundestag im Juni 2021 eine Änderung des Klimaschutzgesetzes beschlossen. Damit sind nun höhere maximal zulässige Jahresemissionsmengen für die Sektoren bis 2030, höhere nationale Minderungsziele für die Jahre 2030 (65 Prozent) und 2040 (88 Prozent) sowie das vorgezogene Ziel der Netto-Treibhausgasneutralität bis 2045 festgeschrieben. Die neuen Klimaziele der EU und des Bundes sowie die im Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutzgesetz entwickelten Maßstäbe für die Klimaschutzpolitik müssen daher bei der Erarbeitung und Umsetzung des Klimaplans für Brandenburg beachtet werden.