Männliche Jugendschöffe für die Amtszeit 2014 – 2018 gesucht

Pressearchiv - Meldung vom 13.08.2013

Pressemitteilung vom 13.08.2013

Zum 31.12.2013 endet die Amtsperiode der im Jahr 2008 gewählten Jugendschöffinnen und Jugendschöffen bei dem Landgericht Potsdam und den Amtsgerichten. Für die nächste Amtszeit 2014 – 2018 ist im Jahr 2013 mithin die Neuwahl der ehrenamtlichen Richter durchzuführen.

Durch den Jugendhilfeausschuss des Jugendamtes Brandenburg an der Havel sind insgesamt 21 Schöffen zu bestimmen, die am Amtsgericht als Vertreter des Volkes an der Rechtssprechung in Strafsachen Jugendlicher teilnehmen.

Leider ist es auch nach mehrfachem Aufruf in der Presse, Veröffentlichungen auf der Internetseite der Stadt Brandenburg an der Havel und dem weiterführenden Verfahren im Jugendhilfeausschuss nicht gelungen, die geforderte Anzahl geeigneter männlicher Bewerber zu finden.

Gesucht werden männliche Bewerber, die in der Stadt Brandenburg an der Havel wohnen und am 01.01.2014 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind nur deutsche Staatsangehörige. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 6 Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz tätige Personen (Richter, Polizeibeamte, Bewährungshelfer usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.

Das verantwortungsvolle Amt eines Jugendschöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit, Objektivität, geistige Beweglichkeit und Urteilsvermögen. Die Laienrichter müssen aus den vorgelegten Beweismitteln Zusammenhänge erkennen und ein bestimmtes Geschehen ableiten können. Rechtskenntnisse werden von den Laienrichtern nicht erwartet.

Interessierte Bürger, die als Jugendschöffe tätig sein möchten und die o.g. persönlichen Voraussetzungen u.a. nach §§ 31 ff. des Gerichtsverfassungsgesetztes (GVG) erfüllen, richten ihre schriftliche Bewerbung bis zum 2. September 2013 an den Fachbereich Jugend, Soziales und Gesundheit, Wiener Straße 1 in 14772 Brandenburg an der Havel (Telefon-Nummer (03381) 58 50 01; E-Mail: jugendamtstadt-brandenburg.de). Hierzu kann ein vorbereiteter Bewerbungsbogen verwendet werden, welcher auf der Internetseite der Stadt Brandenburg an der Havel unter www.stadt-brandenburg.de (Pinnwand) zu finden ist.

Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Brandenburg an der Havel wird aus den Bewerbungen eine Vorschlagsliste erstellen, die dann dem Amtsgericht Brandenburg an der Havel übermittel wird. Dort tritt ein Ausschuss zur Wahl der Schöffen zusammen und wählt aus den von der Stadt Brandenburg an der Havel und anderen Kommunen übermittelten Vorschlagslisten die erforderliche Zahl von Schöffen.

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