Feuchtes und damit oft auch rutschiges Laub kann gefährlich werden. Daher muss es rechtzeitig von den Straßen und Wegen beseitigt werden. Überall dort, wo nach der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Brandenburg an der Havel die Anlieger für die Gehwegreinigung und teilweise auch für die Fahrbahnreinigung zuständig sind, ist es nun deren Aufgabe, das Laub zu beseitigen. Diese Pflicht besteht generell. Die Eigentümer der anliegenden Grundstücke müssen dieses Laub im Übrigen auch dann entsorgen, wenn es sich um Laub von städtischen Bäumen handelt.
Die Reinigung muss durch die zur Entfernung Verpflichteten regelmäßig wiederholt werden.
Das Laub darf nicht nur zusammengefegt und am Straßenrand abgelagert werden, sondern muss unverzüglich durch den Anlieger selbst beseitigt werden. Wer Laub vom Gehweg oder Grundstück auf die Fahrbahn fegt, handelt ordnungswidrig und kann mit einem Bußgeld belangt werden.
Welche Möglichkeiten zur Entsorgung des Laubs bestehen?
Wer die Möglichkeit zur Eigenkompostierung hat, kann diese nutzen.
Andernfalls gibt es folgende kostenpflichtige Verwertungs- bzw. Entsorgungsmöglichkeiten:
- Biotonne
- Wertstoffhof, August-Sonntag-Straße 3
- FB Frischbeton Brandenburg GmbH, Fohrder Landstraße 4 A
- Bossan Bau GmbH, Am Büttelhandfassgraben 36 (Meyerstraße)
- Bossan Bau GmbH, Mörtelwerk Sandgrube Fohrde (gegenüber ehem. Deponie Fohrde)
- Dafür vorgesehene Laubsäcke
Die vorgenannten Laubsäcke können in der Zeit vom 1. März bis 30. November eines Jahres für 2 Euro pro Stück in der Stadtverwaltung an folgenden Stellen bezogen werden:
- Bürgerservice (Nicolaiplatz 30)
- Fachgruppe Umwelt und Naturschutz (Caasmannstraße 1b)
- Ortsteilverwaltung Kirchmöser (Unter den Platanen 2)
- Wertstoffhof (August-Sonntag-Straße 3)
Das Abholen der gefüllten Laubsäcke erfolgt am Abfuhrtag der Biotonne oder nach Terminvereinbarung über die Telefon-Hotline 32 37 37.