Landgericht entscheidet zu Gunsten der Stadt

Pressearchiv - Meldung vom 08.09.2008

Pressemitteilung vom 08.09.2008

In dem von der Stadt Brandenburg an der Havel gegen die Sektion Kanu des Vereins Polizeisportgemeinschaft Dynamo Brandenburg Mitte e.V. geführten Rechtsstreit hat das Landgericht Potsdam am 08.09.2008 ein Urteil zu Gunsten der Stadt gefällt.

Wie von der Stadt beantragt, wurde der Verein verurteilt, das kommunale Pachtgrundstück an der Hammerstraße zu räumen und an die Stadt heraus zu geben.

Oberbürgermeisterin Dr. Dietlind Tiemann: „Ich bin sehr froh darüber, dass das Gericht unserem Antrag gefolgt ist. Das Interesse der Allgemeinheit an der durchgängigen fußläufigen Erschließung des Uferparks in der Hammerstraße wurde über die Einzelinteressen einer kleinen Gruppe von Vereinsmitgliedern gestellt. Ich finde es bedauerlich, dass durch mangelnde Kooperationsbereitschaft und fehlende Einsicht seitens der Leitung des Vereines eine von uns geplante einvernehmliche Lösung nicht zustande gekommen ist und wir das Gericht bemühen mussten. Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass der bereits fertig gestellte Teil des Uferparks von den Brandenburgerinnen und Brandenburgern sehr gut angenommen wird und die Neugestaltung dieses wichtigen Zugangsbereiches zur Dominsel auch von vielen Gästen der Stadt gelobt wird, hoffe ich nun auf eine schnelle Realisierung der noch ausstehenden Arbeiten zur endgültige Fertigstellung des Uferweges.“

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