Landesweiter Aufruf zur Wahl des neuen Rates für Angelegenheiten der Sorben/Wenden 2024

Pressemitteilung vom 02.08.2024

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Logo: Landtag Brandenburg / Rat für Angelegenheiten der Sorben/Wenden

Alle Sorbinnen/Wendinnen und Sorben/Wenden im Land Brandenburg sind aufgerufen, sich als Wählerin oder Wähler für die Wahl der neuen Mitglieder des Rates für Angelegenheiten der Sorben/Wenden registrieren zu lassen. Gleichzeitig sind bis zum 28. Oktober 2024 engagierte Vertreterinnen und Vertreter der Sorben/Wenden aufgefordert, schriftlich ihre Bewerbungen bei der Geschäftsstelle des Wahlausschusses für einen Sitz im Rat einzureichen.

Der Rat für die Angelegenheiten der Sorben/Wenden beim Landtag Brandenburg setzt sich unter anderem für die Einhaltung und Verbesserung sorbischer/wendischer Rechte ein. Er thematisiert die Belange der Sorben/Wenden und den Erhalt der sorbischen/wendischen Sprache und Kultur in der Niederlausitz und vertritt die sorbischen/wendischen Interessen auf politischer Ebene. Über die Teilnahme an den Wahlen kann sichergestellt werden, dass die sorbischen/wendischen Angelegenheiten in Potsdam/Pódstupim weiter gehört und vertreten werden.

Bis zum Jahr 2014 wurden die fünf Mitglieder zunächst auf einer sorbischen/wendischen Wahlversammlung bestimmt und dann vom Landtag gewählt. Um das Wahlverfahren zu demokratisieren, die Legitimationsgrundlage zu verbreitern und auch die Vertreterinnen und Vertreter vom sorbischen/wendischen Volk selbst direkt wählen zu lassen, wird die Wahl seit dem Jahr 2015 als Briefwahl durchgeführt.

Wie bei kommunalen Wahlen und Parlamentswahlen auch, wird eine möglichst hohe Wahlbeteiligung angestrebt, was eine landesweite Öffentlichkeitsarbeit voraussetzt. Zumal zu berücksichtigen ist, dass es als Besonderheit gegenüber sonstigen Wahlen im Vorfeld eines Antrages auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis bedarf, der zugleich als Bekenntnis zum sorbischen/wendischen Volk und damit als Erfüllung der Wahlrechtsvoraussetzung im Sinne des § 5 Absatz 2 Satz 2, 31.V.m. § 2 Satz 1 des Sorben/Wenden-Gesetzes gilt.

Spätestens bis zum 8. Dezember 2024 muss die Eintragung ins Wählerverzeichnis erfolgt sein, um bis zum Ende der Briefwahl am 15. Dezember 2024 um 12 Uhr sein Votum abgeben zu können.

Die Wahlunterlagen und weitere Informationen können unter

wahl-rasw.de oder wolba-serbska-rada.de abgerufen oder unter infowolba-serbska-rada.de und sorbenwendenratlandtag.brandenburg.de angefordert werden.

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