Landesregierung beschließt neue Quarantäneverordnung

Pressemitteilung vom 05.11.2020

Thema:
Corona

Ab dem 9. November 2020 wird die allgemeine Quarantäne-Dauer für Ein- und Reiserückkehrende auf 10 Tage verkürzt.

Das Kabinett des Landes Brandenburg hat eine neue ARS-CoV-2-Quarantäneverordnung beschlossen, die ab 9. November die bestehende gleichnamige Verordnung ablöst und zunächst bis 15. Dezember 2020 gilt.

In der Pressemitteilung der Staatskanzlei heißt es:

"Im Vergleich zur bisherigen Regelung ist vor allem neu: Die allgemeine Quarantäne-Dauer wird von 14 auf 10 Tage verkürzt. Und: Die Quarantäne endet frühestens fünf Tage nach der Einreise. Voraussetzung ist, dass die Person ein negatives Testergebnis vorlegt, das bestätigt, dass keine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht. Dieser Test darf frühestens am fünften Tag nach der Einreise durchgeführt werden. Wenn binnen zehn Tagen nach der Einreise für Covid-19 typische Symptome auftreten, muss die Person einen weiteren Test machen lassen.

Neu ist außerdem eine digitale Einreiseanmeldung.

Es gibt weiter zahlreiche Ausnahmen von der Quarantänepflicht, zum Beispiel für Berufspendler, für Schülerinnen und Schüler, Auszubildende und Studierende, für den „kleinen Grenzverkehr" (Aufenthalte bis zu 24 Stunden) sowie für Besuche von Verwandten ersten Grades oder Lebenspartnern."

Mit der neuen Quarantäneverordnung werden die Regelungen der neuen Muster-Quarantäneverordnung des Bundes umgesetzt.

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