Kommunalwahl 2008: Stellungnahme zur erneuten Auszählung im Briefwahlbezirk 9039

Pressearchiv - Meldung vom 09.10.2008

Pressemitteilung vom 09.10.2008

In einem Schreiben vom 09.10.2008 an die Wahlvorschlagsträger hat der für die Stadt Brandenburg an der Havel zuständige Wahlleiter Hans-Joachim Freund zur erneuten Auszählung im Briefwahlbezirk 9039 Stellung genommen. Darin heißt es:

"In einem offenen Brief der Partei DIE LINKE und in einigen Presseartikeln wurde das vom Wahlausschuss zur Kommunalwahl festgestellte Ergebnis der Wahl der Stadtverordnetenversammlung angezweifelt bzw. der Wahlbehörde „Unregelmäßigkeiten im größeren Stil“ vorgeworfen. Diesem Vorwurf wird entschieden entgegengetreten.

Zur Aufklärung dieser vermeintlichen Unregelmäßigkeiten wird wie folgt Stellung genommen. Natürlich steht es jeder wahlberechtigten Person, jeder Partei, politischen Vereinigung oder Wählergruppe, die einen Wahlvorschlag eingereicht hat, frei, gegen die Gültigkeit der Wahl Einspruch zu erheben. Dieses Recht hat auch die Aufsichtsbehörde und der Wahlleiter. Der Wahleinspruch ist allerdings mit einer detaillierten, stichhaltigen Begründung zu versehen (§ 55 Absatz 1 Brandenburgisches Kommunalwahlgesetz). Für den Wahlleiter und den Wahlausschuss ist in keiner Weise erkennbar, dass die Wahl nicht entsprechend der gesetzlichen Vorschriften vorbereitet oder durchgeführt oder in anderer unzulässiger Weise in ihrem Ergebnis beeinflusst worden ist. Der Wahlausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 1. Oktober 2008 das endgültige Ergebnis der Wahl der Stadtverordnetenversammlung einstimmig festgestellt.

Dem Wahlausschuss, in dem neben dem Wahlleiter und der stellvertretenden Wahlleiterin Vertreter der fünf größten Parteien und Wählergruppen der Stadtverordnetenversammlung vertreten sind, wurden die Gründe für die erneute Auszählung des Briefwahlbezirks 9039 ausführlich erläutert. Zur Beseitigung der aufgekommenen Zweifel soll Folgendes dargelegt werden:

Zuerst muss mit aller Deutlichkeit dem Vorwurf entgegengetreten werden, dass gezielt einer Partei Stimmen vorenthalten worden sind. Das Plus an 528 gültigen Stimmen, die das endgültige Ergebnis des Briefwahlbezirks 9039 gegenüber dem vorläufigen Ergebnis ausweist, wurden weder „gefunden“ noch waren sie „verschwunden“, geschweige denn „verloren“ und betraf – neben der Partei DIE LINKE – auch andere Parteien bzw. Wählergruppen.

Entsprechend der Einweisung für alle ehrenamtlichen Briefwahl- und Wahlvorstände erfolgte im Briefwahlbezirk 9039 die Stimmenauszählung in 2 Schritten. Schritt 1 beinhaltete ein Vorsortieren der Stimmzettel nach Wahlvorschlagsträgern (insgesamt 8 Parteien, Wählergruppen). Hierzu mussten alle 3 Stimmen gültig und nur für einen Wahlvorschlagsträger abgegeben worden sein. Auf einen gesonderten Stapel kamen die Stimmzettel mit 3 gültigen Stimmen für verschiedene Wahlvorschlagträger. Zudem wurde ein Stapel mit ungültigen Stimmzetteln und gültigen Stimmzetteln mit ungültigen Stimmen gebildet. Im 2. Schritt wurde aus allen gebildeten Stapeln die Stimmabgabe vom Vorsteher des Wahlbezirks vorgetragen und in den Zähllisten bzw. anderen Hilfstabellen vermerkt. Darüber hinaus muss erwähnt werden, dass der Briefwahlbezirk 9039 von allen Wahlvorständen die meisten Stimmzettel, nämlich 976 (entspricht 2.928 mögliche Stimmen), auszuzählen hatte. Zur Erleichterung des Zählgeschäftes wurde der Briefwahlvorstand mit insgesamt 9 Mitgliedern ausgestattet. Zudem machten die Wähler überdurchschnittlich von der Möglichkeit des Panaschierens Gebrauch, was bei der Auszählung erschwerend hinzukam.
Abschließend wurden die sich aus dem Zählvorgang ergebenen Teilergebnisse für jeden Wahlvorschlagsträger addiert und in den Zähllisten vermerkt. Bei der Addition der Teilergebnisse, und nur hier liegt der Fehler, wurden unter anderem bei den Gartenfreunden und bei den LINKEN richtig ermittelte Teilergebnisse übersehen.

Bei der elektronischen Erfassung der Schnellmeldung am Wahlabend war aufgrund gesetzlicher Vorgaben dieser Fehler nicht erkennbar.

Zur Vermeidung von Auszählfehlern waren im Vorfeld alle ehrenamtlichen Wahlvorsteher und stellvertretenden Wahlvorsteher in Wahlvorständen durch die Wahlbehörde dahingehend geschult worden, auch die ungültigen Stimmen auf gültigen Stimmzetteln auf einer gesonderten Zählliste zu vermerken. Diese vom Gesetzgeber nicht geforderte Erfassung macht eine Plausibilitätsprüfung des Wahlergebnisses möglich (gültige Stimmen + ungültige Stimmen geteilt durch 3 + ungültige Stimmzettel = Anzahl der Wähler). Alle Wahlvorstände waren aufgefordert, diese Plausibilitätsprüfung nach Auszählungsende durchzuführen, um so mögliche Auszählungsfehler zu erkennen. Diese Schlussüberprüfung des Wahlergebnisses wurde offensichtlich vom Briefwahlvorstand nicht ordnungsgemäß durchgeführt. Nur in diesem Punkt kann man dem Briefwahlvorstand 9039 einen Vorwurf machen.

In Vorbereitung der Wahlausschusssitzung wurden alle 73 Niederschriften der Wahlvorstände durch die Wahlleitung auf ihre Plausibilität geprüft. In diesem Zuge wurde die hohe Zahl an nicht ausgewiesenen Stimmen nur im Briefwahlbezirk 9039 festgestellt und der betreffende Wahlvorstand hierzu befragt. Nachdem anhand der vorhandenen Unterlagen das Zustandekommen des Wahlbezirksergebnisses nicht aufgeklärt werden konnte, wurde im Benehmen mit dem Wahlleiter eine erneute Auszählung des Briefwahlbezirks 9039 angeordnet, die dann das korrekte Wahlergebnis erbrachte. Als Anlage wird eine Gegenüberstellung der Differenzen des durch den Wahlausschuss festgestellten endgültigen amtlichen Ergebnisses zum vorläufigen Ergebnis beigefügt. Im Übrigen sind erneute Auszählungen einzelner Wahlbezirke kein unübliches Verfahren und wurden bereits bei vorangegangenen Wahlen in der Stadt vom Wahlleiter angeordnet.

Das endgültige Ergebnis der Kommunalwahl 2008 wird im Amtsblatt vom 14.10.2008 veröffentlicht.

Mit dieser Darstellung ist die Hoffnung verbunden, dass alle Zweifel an einer nicht rechtmäßigen Durchführung der Kommunalwahl 2008 ausgeräumt sind.
Abschließend ein Wort zu den über 500 Wahlhelfern in 73 Wahlvorständen. Alle am Wahltag eingesetzten Wahlhelfer übten ihr Amt ganztägig, d. h. von morgens 07:00 Uhr bis teilweise 24:00 Uhr, und ehrenamtlich aus. Aus der Brandenburger Bevölkerung lagen 272 freiwillige Meldungen (52,5% der Wahlvorstände) zur Übernahme des Ehrenamtes vor. Überwiegend wurde die Tätigkeit des Beisitzers ausgeübt. An dieser Stelle gebührt allen Wahlhelfern ein herzlicher Dank für ihre aufopferungsvolle Tätigkeit im Wahlvorstand."


Anlage: Gegenüberstellung der Differenzen des durch den Wahlausschuss festgestellten endgültigen amtlichen Ergebnisses zum vorläufigen Ergebnis

CDU
Stadt insgesamt: + 2, davon nach
Korrektur im Briefwahlbezirk 9039: – 6
Beschluss im Wahlausschuss über die Gültigkeit von Stimmen: + 8


SPD
Stadt insgesamt: + 12, davon nach
Korrektur im Briefwahlbezirk 9039: – 1
Beschluss im Wahlausschuss über die Gültigkeit von Stimmen: + 13

LINKE
Stadt insgesamt: + 520, davon nach
Korrektur im Briefwahlbezirk 9039: + 498
Beschluss im Wahlausschuss über die Gültigkeit von Stimmen: + 22

FDP
Stadt insgesamt: + 2, davon nach
Korrektur im Briefwahlbezirk 9039: – 6
Beschluss im Wahlausschuss über die Gültigkeit von Stimmen: + 8

Gartenfreunde
Stadt insgesamt: + 2, davon nach
Korrektur im Briefwahlbezirk 9039: + 1
Beschluss im Wahlausschuss über die Gültigkeit von Stimmen: + 1

pro Kirchmöser
Stadt insgesamt: + 45, davon nach
Korrektur im Briefwahlbezirk 9039: + 36
Beschluss im Wahlausschuss über die Gültigkeit von Stimmen: + 9

GRÜNE/B 90
Stadt insgesamt: – 2, davon nach
Korrektur im Briefwahlbezirk 9039: -
Beschluss im Wahlausschuss über die Gültigkeit von Stimmen: – 2

UBB
Stadt insgesamt: -, davon nach
Korrektur im Briefwahlbezirk 9039: -
Beschluss im Wahlausschuss über die Gültigkeit von Stimmen: -

EV Barsch
Stadt insgesamt: -, davon nach
Korrektur im Briefwahlbezirk 9039: -
Beschluss im Wahlausschuss über die Gültigkeit von Stimmen: -

BVB/50 Plus
Stadt insgesamt: -, davon nach
Korrektur im Briefwahlbezirk 9039: -
Beschluss im Wahlausschuss über die Gültigkeit von Stimmen: -

Summe
Stadt insgesamt: + 579, davon nach
Korrektur im Briefwahlbezirk 9039: + 528
Beschluss im Wahlausschuss über die Gültigkeit von Stimmen: + 51

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