Im Zusammenhang mit der am 28.09.2008 stattfindenden Kommunalwahl gibt der Kreiswahlleiter nachfolgende Hinweise zur Briefwahl:
Jeder wahlberechtigte Bürger hat die Möglichkeit, einen Wahlschein und die Briefwahlunterlagen zu beantragen. Mit dem Wahlschein kann der Wahlberechtigte am Wahltag in jedem Wahllokal seines Wahlkreises bzw. seines Ortsteiles (nur zur Wahl der Ortsvorsteher und Ortsbeiräte) wählen.
Wahlberechtigte Bürger, die durch Briefwahl an der Wahl teilnehmen wollen, müssen einen Wahlscheinantrag einschließlich der Briefwahlunterlagen stellen (Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes oder formlos mit den notwendigen Angaben). Beim Ausfüllen des Antrages auf der Wahlbenachrichtigung ist darauf zu achten, dass die Angaben vollständig ausgefüllt sind und die Unterschrift des Antragstellers vorhanden ist.
Die ausgefüllte Wahlbenachrichtigung ist im frankierten Briefumschlag an die Stadt Brandenburg an der Havel, Wahlbehörde, 14767 Brandenburg an der Havel, zu senden. Sie kann auch persönlich bei der Wahlbehörde, Katharinenkirchplatz 5, 2. OG, abgegeben werden. Darüber hinaus können Briefwahlanträge in den Ortsteilverwaltungen eingereicht werden.
Die Antragstellung auf elektronischem Weg ist ebenfalls möglich. Hierfür ist dieser elektronische Wahlscheinantrag vollständig auszufüllen (wichtig Tag der Geburt) und der Wahlbehörde Stadt Brandenburg an der Havel zu übermitteln. Der elektronische Wahlscheinantrag ist auf den Seiten der Stadt unter www.stadt-brandenburg.de (Rubrik: Rathaus und Politik / Kommunalwahl / Briefwahl) zu finden.
Jeder wahlberechtigte Bürger kann unter Vorlage seines Personalausweises oder Reisepasses sein Wahlrecht per Briefwahl ab sofort auch vor Ort in der Wahlbehörde ausüben.
Die Wahlbehörde ist an ihrem Sitz – Katharinenkirchplatz 5 – wie folgt zu erreichen:
Mo. 08:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 15:30 Uhr,
Di. 09:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 18:00 Uhr,
Do. 08:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 17:00 Uhr,
Fr. 08:00 Uhr – 12:00 Uhr.
Die Beantragung des Wahlscheins ist für alle üblichen Fälle bis zum 26. September 2008, 08:00 Uhr, möglich. Briefwahlunterlagen können noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr, angefordert werden.
In Ortsteilen mit Wahl eines Ortsvorstehers kann es am 12. Oktober 2008 zu einer Stichwahl kommen. Einer wahlberechtigten Person, die bereits zur Hauptwahl des Ortsvorstehers einen Wahlschein erhalten hat, wird für eine eventuell stattfindende Stichwahl von Amts wegen wiederum ein Wahlschein ausgestellt, es sei denn, aus ihrem Antrag ergibt sich, dass sie bei der Stichwahl in ihrem Wahlbezirk wählen will. Personen, die erst für die Stichwahl wahlberechtigt sind, erhalten für diese gleichfalls von Amts wegen einen Wahlschein.
Wer die Briefwahl beantragt hat, erhält umgehend die Wahlunterlagen zugesandt.
Nach der Stimmabgabe ist/sind der/die Stimmzettel in den vorgesehenen blauen Wahlumschlag zu legen und zu verschließen. Die Stimmabgabe ist nur gültig, wenn in der unteren Hälfte des Wahlscheins die „Versicherung an Eides statt zur Briefwahl“ mit der Unterschrift versehen ist. Der ausgefüllte Wahlschein und der Wahlumschlag werden in den roten Wahlbriefumschlag gelegt.
Die bei der Deutschen Post AG eingelieferten Wahlbriefe werden nur werktags im üblichen Briefbeförderungssystem transportiert und an die Wahlbehörde ausgeliefert. Am Wahlsonntag selbst erfolgt keine Zustellung von Wahlbriefen. Briefwähler sollten den Wahlbrief spätestens 2 Werktage vor dem Wahltag (25. September 2008) bei der Deutschen Post AG einliefern.
Der Briefkasten der Stadtverwaltung am Verwaltungsstandort Katharinenkirchplatz 5 wird durch Mitarbeiter der Wahlbehörde am Wahltag um 17:15 Uhr geleert.
Der Wahlbrief wird im Bereich der Deutschen Post AG als Standardbrief ohne besondere Versendungsform unentgeltlich befördert. Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden.
Als Briefsendung des internationalen Postdienstes ist der Wahlbrief grundsätzlich durch den Bürger vollständig freizumachen.
Der Wahlbrief ist nicht im Wahllokal abzugeben, da er dann nicht bis 18:00 Uhr beim Wahlleiter vorliegt. Die in diesem Brief abgegebene Stimme wäre damit ungültig.
Weitere Informationen bzw. Rückfragen über das Organisationsbüro Wahlen unter (03381) 58 10 20.