Am Freitag, 26.09.2008, wurde durch einen Brandenburger Journalisten unter Bezugnahme auf einen Dritten, der als Zeuge zur Verfügung steht, angezeigt, dass auf dem Gelände neben dem Tierheim Caasmannstraße Tierkadaver (ca. 80 – 120 tote Hunde, Katzen und andere Kleintiere) aufgefunden worden seien. Die Anzeige erfolgte unmittelbar beim Beigeordneten Michael Brandt.
Noch am gleichen Tag wurde durch eine Mitarbeiterin des Gesundheits-, Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes eine Begehung vor Ort durchgeführt. Der anzeigenerstattende Brandenburger Journalist wurde hinzugezogen. Bei dieser Besichtigung wurden Kadaver und andere Reste toter Tiere aufgefunden.
Am Montag, 30.09.2008, wurden die Funde durch den Amtstierarzt begutachtet. Dieser kam zu folgenden Feststellungen:
Bei der Begehung des für jeden frei zugänglichen Waldes im Umfeld des Tierheim musste festgestellt werden, dass dieses Gebiet als illegaler Abladeplatz für Müll aller Art genutzt wird. Nach Aussage der Verantwortlichen des Tierheimes sind die Senken einen Teil des Jahres von Wasser überflutet bzw. so feucht, dass sie nicht ohne Weiteres begangen werden können.
Das Gelände des Tierheimes und die nähere Umgebung wurden Jahrzehnte durch Truppen der Roten Armee genutzt, die auch in größerem Umfang Tierhaltung betrieben.
Verstreut im gesamten Waldgebiet wurden einzelne große Knochen, Schäfte von großen Röhrenknochen, Gelenkköpfe von großen Knochen, Rippen und Teile von Beckenknochen gefunden. Zerbrochene und stark verwitterte Knochenteile konnten den Tierarten nur schwer zugeordnet werden. Ein Teil der Fundstücke sind eindeutig Rinderknochen, insbesondere ein aufgefundener Rinderschädel, der schon stark verwittert und mit Moos bewachsen war.
In einer kleinen Senke (1,0 x 0,5 m) fand sich eine Ansammlung von kleinen, stark verwitterten, zum Teil zerfallenen Knochenstücken, daneben ein Sack aus geflochtener Plaste. Beim Suchen von Anhaltspunkten für die Tierart wurden Schulterblätter und Schädelreste gefunden, die auf kleine Schweine (Spanferkel) hinweisen. Unter den Knochenansammlungen fand sich ein Typenschild von einem elektrischen Gerät in russischer Sprache.
Aus den Untersuchungen im Waldgebiet, den Knochenfunden und den sonstigen Funden ließ sich nicht ableiten, dass die Knochenfunde Hunden oder Katzen zuzuordnen sind.
Einzelne Knochen wurden sichergestellt und Fotos angefertigt.
Anschließend erfolgte eine Buchprüfung im Tierheim. Gestorben bzw. durch einen Tierarzt eingeschläfert sind:
- 2006 – 6 Hunde und 18 Katzen
- 2007 – 8 Hunde und 32 Katzen
- 2008 – 7 Hunde und 11 Katzen
Der Verbleib aller toten Tiere konnte nachgewiesen werden. Bis auf 6 derzeit bekannte Ausnahmen, wurden die Hunde und Katzen durch die Tierkörperbeseitigungsanstalt entsorgt.
Da die Feststellungen des Amtstierarztes weder nach Art und Umfang der Sachverhaltsschilderung des anzeigenerstattenden Brandenburger Journalisten entsprachen, nahm der Beigeordnete Michael Brandt nochmals Kontakt zum anzeigenerstattenden Journalisten auf. Dieser erklärte seine Bereitschaft, gemeinsam mit dem von ihm benannten Dritten an einer erneuten Besichtigung vor Ort teilzunehmen. Diese fand am 30.09.2008 statt. Dabei wurde Folgendes festgestellt:
- auf der Bodenoberfläche zwischen Ästen wurden Teile eines Skelettes gefunden (Schädel, rechter Unterkieferast, diverse Wirbel, 1 Rippenknochen und Fragmente vom Beckenknochen); diese Reste des Skelettes stammen vermutlich von einem Hund (Probenahme)
- weiterhin wurden 2 Röhrenknochen unter einer Betonplatte als Probe entnommen
- von verschiedenen stark verwitterte Knochen von der Bodenoberfläche wurden ebenfalls Proben entnommen
- an einem eingesunkenen Bodenstück wurde gegraben und ein verwester Hund in einer Decke an die Oberfläche gezogen. Eine Chipnummer konnte festgestellt werden, die auf das Tierheim des Tierschutzvereines als Besitzer hinwies.
Die Auswertung dauert an. Derzeit wird davon ausgegangen, dass illegales Vergraben von Heimtieren vorliegt. Nach derzeitigem Kenntnisstand sind mindestens 6 Hunde entgegen den Vorschriften des Tierische-Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes vergraben worden.
Die genommenen Proben werden zur Untersuchung an das Landeslabor in Frankfurt/Oder gesandt.