Kirchhofstraße – Erweiterung des Bewohnerparkbereiches G

Pressearchiv - Meldung vom 03.08.2017

Pressemitteilung vom 03.08.2017

Die Straßenverkehrsbehörde weist darauf hin, dass ab sofort auch für Bewohner der Kirchhofstraße im Einbahnstraßenteil sowie für Bewohner des Jungfernsteigs, die keinen Stellplatz auf privatem Grund und Boden haben, die Möglichkeit besteht, einen Bewohnerparkausweis für den Bereich G zu beantragen.
Demnächst wird der Straßenabschnitt der Kirchhofstraße ab der Haus-Nummer 10 auf der rechten Seite als Kurzzeitparkbereich ausgeschildert. Bewohner mit einem gültigen Bewohnerparkausweis werden von dieser beschränkten Parkdauer freigestellt. Anspruch auf einen solchen Bewohnerparkausweis haben Bewohner der o. g. Straßen.
Bei der Beantragung in der Straßenverkehrsbehörde, Nicolaiplatz 30, Zi. 232 sind der Personalausweis sowie der Fahrzeugschein vorzulegen.

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