Kindereinträge im Reisepass der Eltern ab dem 26.06.2012 ungültig

Pressearchiv - Meldung vom 16.05.2012

Pressemitteilung vom 16.05.2012

Der Bürgerservice der Stadt Brandenburg an der Havel weist darauf hin, das gemäß § 1 Absatz 1 Passgesetz (PassG) Deutsche im Sinne des Art. 116 Absatz 1 des Grundgesetzes, die aus dem Geltungsbereich des Gesetzes aus- oder in ihn einreisen, verpflichtet sind, einen gültigen Pass mitzuführen und sich damit über ihre Person auszuweisen.

Als Passersatz gelten gemäß § 7 Absatz 1 Nummer 1 der Passverordnung (PassV) Personalausweise und vorläufige Personalausweise.
Es ist zu beachten, dass jeder Staat bestimmt, welche Reisedokumente (Reisepass, Kinderreisepass oder Personalausweis) durch ihn anerkannt werden. Der Bürger ist verpflichtet, sich darüber bei den Reiseunternehmen oder diplomatischen Vertretungen ausreichend zu informieren.

Ab dem 26. Juni 2012 sind die bis 31.10.2007 erfolgten Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument dagegen uneingeschränkt gültig.

Das Bundesinnenministerium empfiehlt den von der Änderung betroffenen Eltern, bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder bei ihrer zuständigen Passbehörde zu beantragen. Als Reisedokumente für Kinder stehen Kinderreisepässe, Reisepässe und – je nach Reiseziel – Personalausweise zur Verfügung.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an den Bürgerservice, Nicolaiplatz 30, zu den üblichen Öffnungszeiten oder unter der Rufnummer (03381) 58- 13 41, 51 – 53, 55 – 61.

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