Jubiläum der Mark Brandenburg: Beigeordneter dankt den zahlreichen Helfern

Pressearchiv - Meldung vom 13.06.2007

Pressemitteilung vom 13.06.2007

Zum Auftakt seiner monatlichen Pressekonferenz dankte der Beigeordnete Michael Brandt am 13.06.2007 alle helfenden Köpfe und Hände, die zum Gelingen der zentralen Festveranstaltung am 11. Juni 2007 aus Anlass des 850. Geburtstages der Mark Brandenburg im Dom St. Peter und Paul beigetragen haben. „Ich möchte mich bei allen an der Vorbereitung und Durchführung der Feierlichkeiten anlässlich der 850-Jahrfeier der Mark Brandenburg Beteiligten bedanken. Der 11. Juni 2007 war ein Höhepunkt, aber längst nicht das Ende der zahlreichen Veranstaltungen und Projekte. Dank der vielen Mitstreiter ist es gelungen, dass Brandenburg an der Havel über die Landesgrenzen hinaus die Mark würdig und dem Anlass angemessen vertritt. Als Zwischenbilanz kann man jetzt schon sagen, dass die Bespielung der Stadt Brandenburg an der Havel mit einem Themenjahr ein Erfolgsmodell ist, welches eine Fortsetzung über 2007 hinaus verdient.“

Außerdem informierte der Beigeordnete die örtlichen Medienvertreter über folgende Themen:

Brandenburg lädt am 30. Juni zum Landesfeuerwehrtag an die Havel ein
Land und Stadt Brandenburg feiern in diesem Jahr den 850. Geburtstag der Mark und damit des Bundeslandes Brandenburg – die Feuerwehren bringen sich aktiv mit ein. Ende Juni treffen sich Kameradinnen und Kameraden aus allen Regionen des Landes in Brandenburg an der Havel zum größten Meeting der Feuerwehren dieses Jahres – zum Landesfeuerwehrtag. Der Landesfeuerwehrverband Brandenburg (LFV) nahm gern die Einladung der Feuerwehren der Stadt Brandenburg an der Havel und des Stadtfeuerwehrverbandes an, die Veranstaltung des diesjährigen Landesfeuerwehrtages auf historischem Boden durchzuführen. Ein Höhepunkt wird am 30.06.2007 die Eröffnung der Feuerwehraktionswoche 2007/2008 sein. Vor dem Hintergrund immer häufiger und in kürzeren Zeiträumen auftretender Katastrophenfälle möchte der LFV Brandenburg in diesem Jahr mit seiner Aktionswoche unter dem Motto „Im Katastrophenschutz die Nummer 1“ auf die unverzichtbare Schlagkraft der Feuerwehr im Katastropheneinsatz – und das von der Stunde Null an – hinzuweisen. Nach starken Hochwassern vergangener Jahre an Oder und Elbe waren die Brandenburger Feuerwehren einmal mehr das Rückgrat des Katastrophenschutzes. Beim Elbehochwasser 2002 waren knapp 8.000 Feuerwehrmänner und -frauen über Tage hinweg im Einsatz. Die Bekämpfung der Waldbrände stellte in den vergangenen Jahren ebenfalls eine große Herausforderung dar. Die Katastrophen der letzten Jahre – seien es nationale oder internationale – wurden ausführlich in den Medien dargestellt, die Unterschiede in den Hilfeleistungssystemen der Länder dabei deutlich. In Deutschland setzt Hilfe bereits in der „Minute Null“ nach Eintritt der Katastrophen ein – und das dank der Feuerwehren vor Ort. Der Brand- und Katastrophenschutz steht jedoch vor neuen Herausforderungen. Vor diesem Hintergrund startet der LFV Brandenburg im Rahmen des Landesfeuerwehrtages am 30. Juni 2007 in Brandenburg an der Havel die Feuerwehraktionswoche 2007/2008. Die Veranstaltung findet am 30. Juni auf dem Campus der Fachhochschule Brandenburg in der Magdeburger Straße statt. Der LFV stellt in Zusammenarbeit mit dem Innenministerium wieder kostenlos Plakate, Faltblätter und Themenhefte zur Verfügung. Eingeladen sind der Innenminister Jörg Schönbohm, DFV-Präsident Hans-Peter Kröger, die Oberbürgermeisterin der Stadt Brandenburg an der Havel Dr. Dietlind Tiemann und die Feuerwehrmänner und Feuerwehrfrauen des ganzen Landes zwischen Prignitz und Lausitz.

Am 31.08. und 01.09.2007 versammeln sich dann in Brandenburg an der Havel erneut die Feuerwehren des Landes Brandenburg, um beim Landesfeuerwehrwettkampf 2007 und der 8. Landes-meisterschaft die Besten zu ermitteln. 31.08.2007, 20.00Uhr, findet das Hakenleitersteigen am Turm der Feuerwache in der Fontanestraße statt und am 01.09.2007, 09:00 Uhr, wird im Stadion am Quenz die 8. Landesmeisterschaft eröffnet. Um 09:30 Uhr ist der Beginn der Wettkämpfe, gegen 16:00 Uhr erfolgt die Siegerehrung. Erwartet werden Frauen- und Männermannschaften aus dem gesamten Land Brandenburg.

Radverkehr in der Brandenburger Innenstadt

„Die natürlichen Achsen der Brandenburger Innenstadt sind für Radfahrer nur bedingt geeignet. Wer hier kurzfristig Änderung verspricht oder fordert, ist nicht von dieser Welt. Zurzeit sind die Tiefbauer die größten Lobbyisten für Radfahrer. In den Jahren 2007/2008 wird sich viel bewegen.“ sagt Beigeordneter Michael Brandt zur problematischen Situation innerhalb des Stadtzentrums. „Einerseits ist in der historisch gewachsenen Innenstadt nur in den seltensten Fällen Platz für separate Radverkehrsanlagen, andererseits wurden vor Jahren Entscheidungen getroffen, die heute Einschränkungen mit sich bringen. Aufgabe ist es daher, die Innenstadt über die Wallanlagen zu erschließen und diesen Ring besser anzubinden.“

Durch die Mitglieder der AG Radverkehr des Sicherheits- und Präventionsrates (Polizei, ADFC und Stadtverwaltung) sollten die nachfolgenden problematischen Stellen im Innenstadtbereich geprüft werden. Bei Akzeptanz der Vorschläge durch diese AG sind dann – wie in den Vorjahren – diese Einzelmaßnahmen im Haushalt der Stadt Brandenburg an der Havel zu berücksichtigen und umzusetzen, soweit dies dem Willen der Stadtverordneten entspricht.

Liste der Orte und Probleme bzw. der noch zu prüfenden Vorschläge:

  • Altstädtische Große Heidestraße: Einbahnstraße; für Radverkehr in beiden Richtungen öffnen
  • Altstädtische Kleine Heidestraße: Einbahnstraße; für Radverkehr in beiden Richtungen öffnen
  • Am Marienberg: Einbahnstraße; nördlichen Gehweg in Richtung Klinikum für Radfahrer freigeben
  • Bauhofstraße: Anschluss an Radweg Luckenberger Straße im Zusammenhang mit Knotenumbau Bauhofstraße/ Kanalstraße verändern
  • Burgweg: Einbahnstraße; für Radverkehr in beiden Richtungen öffnen
  • Geschwister-Scholl-Straße: fehlender Radweg auf der Ostseite; bei Umgestaltung Radweg vorsehen; Anbindung des westlichen Radweges verbessern
  • Hevellerstraße: Einbahnstraße; für Radverkehr in beiden Richtungen öffnen
  • Kapellenstraße: Einbahnstraße; für Radverkehr in beiden Richtungen öffnen
  • Nicolaiplatz: ungesicherte Querungen über alle Zufahrten; LSA-Regelung bei Knotenumbau vorsehen
  • Potsdamer Straße: fehlende Radwege; bei Umgestaltung Radwege vorsehen
  • St.-Annen-Straße/ Geschwister-Scholl-Straße/ Potsdamer Straße: fehlende Radwege; bei Knotenumbau Radwege für die Hauptrichtung St.-Annen-Straße ... Potsdamer Straße vorsehen
  • St.-Annen-Straße/ Neustädtischer Markt/ Steinstraße: ungesicherte Querungen über alle Zufahrten; LSA-Regelung bei Knotenumbau vorsehen
  • St. Petri: Einbahnstraße; für Radverkehr in beiden Richtungen öffnen
  • Vereinsstraße: Einbahnstraße; nach Rekonstruktion der Straße den nördlichen Gehweg für Radverkehr in beiden Richtungen öffnen
  • Wollenweberstraße Straße: ist unechte Einbahnstraße in Richtung Jacobstraße; für Radfahrer Einfahrverbot aus Richtung Jacobstraße entfernen, damit kürzere Verbindung zum Theaterpark

Ziel ist die bessere Anbindung der Innenstadt an das bestehende Radwegenetz. Brandenburg an der Havel verfügt bereits über ein Radwegenetz von über 100 km Länge. Die meisten Radwege verlaufen parallel zu verkehrsstarken Straßen. Außerhalb des Stadtzentrums besteht durch die Radwege parallel zu den verkehrsstarken Straßen ein Radwegenetz mit Anschluss an den überregionalen Havelradweg. Neben der Öffnung von Grünanlagen für den Radverkehr stehen aber auch Aus- und Neubauvorhaben weiter im Mittelpunkt. In den letzen Jahren wurden eine Vielzahl neuer Radwege gebaut, so unter anderem an der Plauer Landstraße, in der W.-Sänger-Straße (zwischen Fontanestraße und W.-Seelenbínder-Straße), zwischen Gränertstraße und Malge sowie zwischen Malge und Buhnenhaus. Weitere Radwege befinden sich derzeit im Bau bzw. in der Vorbereitung, z. B. Am Gleisdreieck, der Havelradweg im Bereich Gollwitz sowie an der Wilhelmsdorfer Landstraße stadteinwärts. Daneben erfolgte eine kontinuierliche Unterhaltung und Sanierung der Radwege, z. B. in der Upstallstraße und der Gördenallee.
Das Investitionsvolumen der letzten drei Jahre für den Bau bzw. Ausbau der Radwege beläuft sich auf ca. 1,5 Mio. Euro. Während im Jahr 2004 ca. 100.000 Euro in Radwege investiert wurden, waren es im Jahr 2006 bereits über 637.000 Euro.

Radfahren unter Alkohol

Sonnenzeit ist Fahrradzeit. Aber auch beim Radfahren sollte der Autoführerschein nicht außer Acht gelassen werden. Wer mit dem Fahrrad unterwegs ist, obwohl er infolge des „Genusses“ alkoholischer Getränke nicht in der Lage ist, sein Fahrzeug sicher zu führen, kann wegen Trunkenheit im Verkehr nach § 316 des Strafgesetzbuches von einem Gericht mit Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bestraft werden und läuft zusätzlich Gefahr, seinen Führerschein zu verlieren oder sogar die Möglichkeit einzubüßen, zukünftige einen Führerschein zu erhalten. Eine konkrete Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer muss hierfür nicht eingetreten sein. Dem Radfahrer kann die Fahrerlaubnis von der Fahrerlaubnisbehörde entzogen werden, wenn er sich als „ungeeignet“ zum Führen von Kraftfahrzeugen erwiesen hat. Ein stark alkoholisiert fahrender Radler wirft berechtigte Zweifel an seiner Eignung zur Führung von Kraftfahrzeugen auf, so dass die Fahrerlaubnisbehörde die Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens verlangen wird. Bei Nichtvorlage oder negativem Gutachten entzieht sie in der Regel die Fahrerlaubnis oder verweigert die Erteilung. Sie kann sogar das Radfahren untersagen, wenn sich jemand als ungeeignet zum Führen von Fahrzeugen aller Art erwiesen hat.

Die Rechtsprechung geht nach den neuesten naturwissenschaftlichen Erkenntnissen davon aus, dass ein Radfahrer ab einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille nicht mehr in der Lage ist, sein Rad sicher zu führen (absolute Fahruntüchtigkeit; Kraftfahrer schon ab 1,1 Promille). Wird diese Blutalkoholkonzentration erreicht, ist der Straftatbestand verwirklicht. Unterhalb von 1,6 Promille müssen noch weitere Umstände dazu kommen, die insbesondere in einem alkoholtypischen Fahrverhalten liegen können (z. B. Fahren von Schlangenlinien, grundloses Abkommen von der Fahrbahn, Geradeausfahren in Kurven). Insofern wird von relativer Fahruntüchtigkeit gesprochen. Wird durch den Radfahrer ein Unfall verursacht, so ist, wie auch bei Kraftfahrzeugen, die 0,3 % Promillegrenze ausschlaggebend. Hier riskiert der Radfahrer eine Verurteilung wegen Trunkenheit im Verkehr.

Plauer Schlosspark

Für den sich im Eigentum der Stadt Brandenburg an der Havel befindlichen Teil des Plauer Schlossparkes wurde wiederholt aus dem Ortsteil Plaue die Bitte auf Wiederherrichtung der alten Parkanlage geäußert. Aufgrund des Umfangs der Aufgabe ist diese ohne Absicherung im Haushalt der Stadt Brandenburg an der Havel nicht umsetzbar. Die Stadtverordneten haben sich in der Vergangenheit auf andere Prioritäten verständigt. Fachlich wäre eine Wiederherrichtung des Plauer Schlossparkes als Gartendenkmal wünschenswert. Aufgrund anderer dringenderer Vorhaben ist dies jedoch auch in den nächsten Jahren unwahrscheinlich. Die Oberbürgermeisterin der Stadt Brandenburg an der Havel setzt daher auf private Initiativen. „Wenn das Interesse am Schlosspark Plaue so groß ist, dass sich private Initiativen bilden, werde ich diese unterstützen. Dabei setze ich auf viele Helfer. In den nächsten Tagen werde ich auch dem Bundesaußenminister, Herrn Steinmeyer, die Bewerbungsunterlagen für die Bundesgartenschau 2015 übersenden. Ich kann mir gut vorstellen, gemeinsam mit diesem und vielen anderen Geld für derartige Projekte zu sammeln.“

Stadtordnung in den Ortsteilen

Auf mehrfachen Wunsch der Ortsbürgermeister wurde in den vergangenen Wochen verstärkt die Einhaltung der Stadtordnung in den Ortsteilen kontrolliert. In diesem Zusammenhang wurden auch Eigentümer von Grundstücken und Gebäuden an die Verpflichtung zur Straßenreinigung und zur Beseitigung von Spontangrün erinnert. Der Wunsch der Ortsbürgermeister nach einem schönen Ortsbild, kollidierte dabei in einigen Fällen mit dem mangelnden Verständnis Einzelner. Im Allgemeinen hatte das abgestimmte Vorgehen jedoch Erfolg. Nicht umgesetzt wird derzeit die von der Ortsbürgermeisterin des Ortsteiles Gollwitz geforderte Durchsetzung des Entwässerungsgebotes auf eigenen Grundstücken. Hier setzt die Verwaltung zunächst auf Aufklärung, bevor der von der Ortsbürgermeisterin verlangte Verwaltungszwang erfolgt. Die Bauverwaltung berät im Einzelfall.

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