Interessenbekundungsverfahren für „Schuldnerberatung“

Pressearchiv - Meldung vom 22.07.2011

Pressemitteilung vom 22.07.2011

Die Stadt Brandenburg an der Havel beabsichtigt, zum 01.01.2012 die Durchführung der Schuldnerberatung im Sinne des § 11 Absatz 5 Sätze 2 und 4 in Verbindung mit § 1 SGB XII und § 16 a Nummer 2 in Verbindung mit § 1 SGB II an einen Interessenten mit einem Personalvolumen von 50 h/Woche zu übertragen. Es besteht die Möglichkeit, dass anerkannte geeignete Beratungsstellen im Verbraucherinsolvenzverfahren gemäß § 3 AGInsO Bbg ihr Interesse zur Wahrnehmung dieser Aufgabe bekunden können.

Die erforderlichen Unterlagen zum Thema „Fördergegenstand Schuldnerberatung in der Stadt Brandenburg an der Havel“ liegen im Fachbereich IV – Jugend, Soziales und Gesundheit der Stadt Brandenburg an der Havel zur Abholung bzw. Versendung bis zum 12.08.2011 bereit. Bei Interesse an der Durchführung der Schuldnerberatung in der Stadt Brandenburg an der Havel, können die erforderlichen Unterlagen auch telefonisch unter (03381) 25 09 81 angefordert werden.

Die vollständigen Unterlagen sowie der Kosten- und Finanzierungsplan sind bis zum 31.08.2011 an folgende Adresse zu senden: Stadt Brandenburg an der Havel, Fachbereich IV, Jugend, Soziales und Gesundheit, Fachgruppe 51, Wiener Straße 1, 14772 Brandenburg an der Havel.

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