Das Förderkreditprogramm „Gründungs- und Wachstumsfinanzierung (GuW) Brandenburg" wurde bis zum 31. März 2005 verlängert. Darüber informierte jetzt das städtische Amt für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Liegenschaften.
Grund für die Verlängerung des in Kooperation zwischen der KfW Mittelstandsbank, dem Ministerium für Wirtschaft des Landes Brandenburg und der InvestitionsBank des Landes Brandenburg (ILB) angebotenen Förderprogramms ist die große Nachfrage.
Anträge können also weiterhin über die Hausbank direkt an die ILB in der bisherigen Form gestellt werden.
Folgende Änderungen sind jedoch zu beachten:
Die Beantragung einer reinen Arbeitsplatzförderung entfällt.
Die Laufzeitvariante 15 Jahre endfällig mit 10-jähriger Zinsbindung wird durch Variante 12 Jahre endfällig mit Festzinssatz von 12 Jahren ersetzt.
Die Betriebsmittelvariante 5 Jahre endfällig entfällt.
Die Betriebsmittelvariante 6 Jahre mit einem tilgungsfreien Jahr wird mit Auszahlungskurs von 96 % gewährt.
Regelungen zur Haftungsfreistellung entfallen.
Die Zinsverbilligung wird an kleine Unternehmen (EU-Definition) für max. 10 Jahre gewährt.
Über die endgültige Ausgestaltung des neuen Programms ab dem 01.04.2005 werden die Wirtschaftsförderer rechtzeitig informieren.