Infos zur Briefwahl anlässlich der Landtagswahl am 14. September 2014

Pressearchiv - Meldung vom 15.08.2014

Pressemitteilung vom 15.08.2014

Antrag auf Briefwahl ab 22. August 2014

Derzeit erfolgt bis zum 17. August 2014 der Versand der Wahlbenachrichtigungskarten.

Wer keine Wahlbenachrichtigungskarte erhalten hat, sollte in der Wahlbehörde nachfragen und überprüfen, ob er im Wählerverzeichnis eingetragen ist. Bis zum 22. August 2014 können die wahlberechtigten Personen Einsicht in das Wählerverzeichnis nehmen, um die Richtigkeit ihrer Daten zu überprüfen.

Wahlberechtigte Bürger, die durch Briefwahl an der Wahl teilnehmen wollen, haben ab dem 22. August 2014 die Möglichkeit, einen Wahlscheinantrag einschließlich der Briefwahlunterlagen zu stellen (Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte oder formlos mit den notwendigen Angaben).

Mit dem Wahlschein kann die wahlberechtigte Person am Wahltag in jedem Wahllokal des Wahlkreises 16 bzw. 17 wählen.

Beim Ausfüllen des Antrages auf der Wahlbenachrichtigung ist darauf zu achten, dass die Angaben vollständig ausgefüllt sind und die Unterschrift des Antragstellers vorhanden ist. Die ausgefüllte Wahlbenachrichtigung ist im fran-kierten Briefumschlag an die Stadt Brandenburg an der Havel, Wahlbehörde, 14767 Brandenburg an der Havel, zu senden. Sie kann auch persönlich bei der Wahlbehörde, Nicolaiplatz 30, Raum 108, abgegeben werden.

Die Antragstellung auf elektronischem Weg ist ebenfalls möglich. Hierfür ist dieser elektronische Wahlscheinantrag vollständig auszufüllen und der Wahlbehörde Stadt Brandenburg an der Havel zu übermitteln.

Der elektronische Wahlscheinantrag ist abrufbar auf den Seiten der Stadt unter:

www.stadt-brandenburg.de/rathaus/wahlen/landtagswahl/briefwahl.

Wahlscheinanträge (auch formlos) können per E-Mail an die Adresse wahlenstadt-brandenburg.de gerich-tet werden.

Jede wahlberechtigte Person kann unter Vorlage ihres Personalausweises, Reisepasses oder Führerscheins ihr Wahlrecht per Briefwahl ab 25. August 2014 auch vor Ort in der Wahlbehörde am Nicolaiplatz 30, 1. OG, Raum 108, ausüben.

Die Wahlbehörde ist an ihrem Sitz – Nicolaiplatz 30 – wie folgt zu erreichen:
Mo. 09:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 15:00 Uhr,
Di. 09:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 18:00 Uhr,
Do. 09:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 17:00 Uhr,
Fr. 09:00 Uhr – 12:00 Uhr.

Die Beantragung des Wahlscheins ist für alle üblichen Fälle bis zum 12. September 2014, 18:00 Uhr, möglich.

Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für eine andere Person ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird.

Der Wahlbrief wird im Bereich der Deutschen Post als Standardbrief ohne besondere Versendungsform unentgeltlich befördert. Er kann auch bei der Wahlbehörde abgegeben werden. Als Briefsendung des internationalen Postdienstes ist der Wahlbrief grundsätzlich durch den Bürger vollständig freizumachen.

Die bei der Deutschen Post eingelieferten Wahlbriefe werden nur werktags im üblichen Briefbeförderungs-system transportiert und an die Wahlbehörde ausgeliefert. Am Wahlsonntag selbst erfolgt keine Zustellung von Wahlbriefen. Briefwähler sollten den Wahlbrief spätestens 2 Werktage vor dem Wahltag (11. September 2014) bei der Deutschen Post einliefern.

Der Briefkasten der Stadtverwaltung am Verwaltungsstandort Nicolaiplatz 30 wird durch Mitarbeiter der Wahlbehörde am Wahltag um 17:15 Uhr geleert.

Der Wahlbrief ist nicht im Wahllokal abzugeben, da er dann nicht bis 18:00 Uhr bei der Wahlbehörde vorliegt. Die in diesem Brief abgegebene Stimme wäre damit ungültig.

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