Informationen zur Rücknahme von Elektroschrott durch Vertreiber

Pressearchiv - Meldung vom 03.08.2016

Pressemitteilung vom 03.08.2016

Elektroschrott Kleingeräte
Elektroschrott Kleingeräte
Schrottannahme Wertstoffhof
Schrottannahme Wertstoffhof

Seit dem 25. Juli 2016 sind nun per Gesetz Vertreiber zur Rücknahme von Elektroschrott verpflichtet.

  • Dies betrifft Vertreiber wie z. B. Händler und Elektronikmärkte mit über 400 Quadratmeter Verkaufsfläche. Generell müssen Kleingeräte mit einer Kantenlänge von höchstens 25 cm, unabhängig vom Kauf, kostenlos zurückgenommen werden; Großgeräte sind nur bei Neukauf kostenlos zurückzunehmen.
  • Die Rücknahme betrifft auch den online-Versandhandel (hier gilt die Verpflichtung ab 400 Quadratmeter Lagerfläche).



In der Stadt Brandenburg an der Havel wird und wurde die Rücknahme durch die Vertreiber auch schon vor der gesetzlichen Einführung praktiziert. Auch kleinere Geschäfte bieten den Service der kostenlosen Rücknahme auf freiwilliger Basis an.

Weiterhin ist die Abgabe der Elektrogeräte aus der Stadt Brandenburg an der Havel kostenlos am Wertstoffhof, August-Sonntag-Straße 3, 14770 Brandenburg an der Havel oder nach Anmeldung zur Abholung über die Servicehotline (Telefon: (03381) 323737) des Entsorgers möglich. Kleingeräte (kleiner einer Kantenlänge von 25 cm) können zudem beim halbjährlich kommenden Schadstoffmobil abgegeben werden.

Die Stadtverwaltung weist nochmals ausdrücklich darauf hin, dass Elektroaltgeräte nicht an illegale Sammler bei Straßensammlungen und Metallschrottannahmestellen etc. abgegeben werden dürfen. Dies stellt einen gesetzlichen Verstoß dar.

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