Mahlenziener Straße wird ab dem 2. September 2024, 07:00 Uhr, bis voraussichtlich 31. August 2025 für den Fahrzeugverkehr gesperrt
Wie bereits angekündigt, muss entlang der Mahlenziener Straße die Hauptwasserleitung zwischen dem Wasserwerk Mahlenzien und dem Ortsteil Kirchmöser erneuert werden. Hierfür ist eine abschnittsweise Vollsperrung der Durchfahrt für den Fahrzeugverkehr vorgesehen.
Die Stadt Brandenburg an der Havel hat gemeinsam mit der bauausführenden Arbeitsgemeinschaft kurzfristig eine zeitweise Öffnung der Durchfahrt für den Verkehr außerhalb der Arbeitszeiten intensiv geprüft. Im Ergebnis muss leider aus nachfolgend näher dargestellten technologischen und finanziellen Gründen an einer durchgehenden Vollsperrung festgehalten werden.
Die Mahlenziener Straße wird daher ab dem 2. September 2024, 07:00 Uhr bis voraussichtlich 31. August 2025 für den Fahrzeugverkehr gesperrt. Betroffen ist zunächst der Abschnitt zwischen der Einmündung Magdeburger Heerstraße und dem Ortsteil Kirchmöser. Die Durchfahrt nach Mahlenzien ist weiterhin möglich.
Die Art der Bauausführung hat wesentlichen Einfluss auf Umfang und Art der Verkehrssicherung und Verkehrsführung. Für die Verlegung der Stahlleitung mit einem Durchmesser von 50 cm ist der Rohrgraben senkrecht zu verbauen. Eine Abböschung des Grabens ist nicht möglich. Die Leitung selbst besteht aus 20 m langen Einzelsegmenten, die mit Sondertransporten zur Baustelle geliefert werden. Diese müssen dann im Seitenbereich oder auf der Fahrbahn gelagert, verschweißt und in den Graben gehoben werden. Im gesamten Baustellenbereich werden sich während der Bauausführung diverse Ablagerungen wie Bodenaushub, Rohrleitungen, Teile des Grabenverbaus und andere Baugeräte befinden.
Mit einer Öffnung der Durchfahrt außerhalb der Arbeitszeiten wären umfangreiche Verkehrssicherungsmaßnahmen auszuführen. Jeder Bodenaushub, jedes gelagerte Rohr müsste gemäß der „Richtlinie für verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA 21)“ mit Absperrschranken oder Bauzäunen sowie Beleuchtung gesichert werden. Entlang des Rohrgrabens wären weitere Absperrschranken aufzustellen. Zur Führung des Verkehrs wären zusätzlich zahlreiche doppelseitige Leitbaken mit gelber Beleuchtung aufzustellen. Diese Sicherung müsste nahezu täglich zur Gewährleistung der Baufreiheit mit hohem Aufwand zum Arbeitsende aufgebaut und am Arbeitsbeginn abgebaut werden.
Die Bauausführung erfolgt mit zwei Bautrupps, die zeitgleich an unterschiedlichen Einzelabschnitten arbeiten. Aufgrund der beengten Verhältnisse wären an beiden Arbeitsstellen Baustellenampeln aufzustellen, welche an den Tagen mit Bauarbeiten nahezu täglich aus- und einzuschalten sind. An den Baustellenampeln wären zudem Aufstellflächen für die wartenden Fahrzeuge mit einem Kostenaufwand von ca. 40.000 EUR herzustellen. Die befestigte Fahrbahn ist maximal 4,00 m breit. Eine Begegnung von Fahrzeugen ist nicht möglich, da nicht in den Seitenbereich ausgewichen werden kann. Der gesamte Baubereich befindet sich in einem Landschaftsschutz- bzw. Naturschutzgebiet. Die Auflagen des Naturschutzes sind streng einzuhalten. Das bedeutet auch, dass sich der Arbeitsbereich nicht beliebig in die Seitenbereiche der Fahrbahn ausdehnen lässt.
Eine Folge dieser zusätzlichen Maßnahmen ist aufgrund des hohen Aufwandes eine Verlängerung der Bauzeit um 10 Monate zu erwarten, was nahezu einer Verdopplung gleichkäme. Es entstünden zudem hohe zusätzliche Baukosten für die sehr aufwendige Verkehrssicherung in sechsstelliger Höhe.
Im Ergebnis einer notwendigen Abwägung kann dieser enorme Aufwand wie die erhebliche Bauzeitverlängerung auch in Anbetracht der Zuordnung der Mahlenziener Straße zum untergeordneten Straßennetz nicht befürwortet werden. Insbesondere die enorme Bauzeitverlängerung stellt an der Stelle keinen Vorteil für die beiden betroffenen Ortsteile Kirchmöser und Mahlenzien dar.
Oberbürgermeister Steffen Scheller hat den Ortsvorstehern aus Mahlenzien und Kirchmöser am Rande der Bürgerversammlung Eigene Scholle /Wilhelmsdorf zugesagt, einen zusätzlichen Termin mit der BRAWAG als Auftraggeber und der städtischen Verkehrsbehörde zu vereinbaren, damit sich alle Beteiligten nochmals über den Sachverhalt informieren und austauschen können.
Durch die Stadtverwaltung erfolgt fortlaufend mit dem Baufortschritt eine Neubewertung der Situation.