Bei seinem monatlichen Treffen mit den Vertretern der örtlichen Medien informierte Beigeordneter Michael Brandt am 09.05.2007 unter anderem zu folgenden Themen:
Unterstützung für Vorhaben in der Innenstadt
Die Entwicklung der Innenstadt ist Schwerpunkt des Masterplans und damit des Verwaltungshandelns. Wie bereits öffentlich berichtet, stehen Fragen der Belieferung und Parkmöglichkeiten einer Entwicklung des Einzelhandels im Bereich der Innenstadt, insbesondere in der Hauptstraße, entgegen.
Nach derzeitiger Rechtslage besteht die Möglichkeit der Minderung des Stellplatzbedarfes, sofern eine gute Anbindung der baulichen Anlagen an den öffentlichen Personennahverkehr vorhanden ist. Dies gilt nach der Stellplatzherstellungssatzung ausdrücklich nicht für großflächige Einzelhandelsbetriebe.
Die Reaktionen aus der Bevölkerung auf die Schließung der Kaufhalle in der Innenstadt haben gezeigt, dass dort unter anderem ein Bedarf an größerflächigem Einzelhandel besteht. Um dem Rechnung zu tragen und entsprechende Ansiedlungen zu erleichtern, wird die am 30.03.2005 beschlossene Satzung der Stadt Brandenburg an der Havel über die Festsetzung der Zahl der erforderlichen notwendigen Stellplätze für Kraftfahrzeuge (Stellplatzherstellungssatzung – SHS) bei baulichen Anlagen, bei denen ein Zu- oder Abgangsverkehr mittels Kraftfahrzeugen zu erwarten ist, derzeit überarbeitet. Das Ergebnis soll der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Brandenburg an der Havel in Kürze vorgestellt werden.
Mehr Bürgernähe durch neu eingerichteten „Servicepunkt Antragsverwaltung und Bürgerberatung Bau“ des Fachbereiches Stadtentwicklung und Bauwesen
Mit dem Umzug der Bauverwaltung in die ehemalige Spielwarenfabrik und der Umsetzung der neuen Verwaltungsstruktur wurde nun eine zentrale Anlaufstelle für die Besucher der Bauverwaltung geschaffen.
Die Mitarbeiterinnen Jutta Swenty und Gabriele Knauer können bereits eine Vielzahl von nachgefragten Produkten bereitstellen und Anträge entgegennehmen, ohne das die Bürger im Haus ihre Ansprechpartner suchen oder Zuständigkeiten erkunden müssen. So sind beispielsweise neben den gängigen Antragsformularen auch gelbe Säcke erhältlich und historische Hausnummernschilder sowie die Brandenburger Denkmal-Plakette bestellbar. Des Weiteren können erste Auskünfte gegeben und Ansprechpartner vermittelt werden. Zudem werden eine Vielzahl von Broschüren und Merkblättern bereitgestellt.
Mit dem Servicepunkt soll vor allem eine bürgernahe Präsentation des Leistungsangebotes der Bauverwaltung und eine Vertiefung des Servicegedankens einhergehen.
Die Mitarbeiterinnen des Servicepunktes stehen zu den nachfolgenden Öffnungszeiten persönlich als auch telefonisch unter der Nummer (03381) 58 63 58 sowie 58 31 01 zur Verfügung.
Öffnungszeiten des Servicepunktes:
· Montag, von 08:00 bis 12:00 und von 13:00 bis 16:00 Uhr
· Dienstag, von 08:00 bis 12:00 und von 13:00 bis 18:00 Uhr
· Mittwoch, von 08:00 bis 12:00 und von 13:00 bis 16:00 Uhr
· Donnerstag, von 08:00 bis 12:00 und von 13:00 bis 16:00 Uhr
· Freitag, von 08:00 bis 13:00 Uhr
Sprechzeiten des Fachbereiches Stadtentwicklung und Bauen:
· Dienstag, von 09:00 bis 12:00 und von 13:00 bis 18:00 Uhr
· Donnerstag, von 08:00 bis 12:00 und von 13:00 bis 16:00 Uhr
Vollsperrung des Mühlendammes von Kreuzung Kleine Münzenstraße bis Fischer (Anbindung an Bestand Durchlass)
Seit dem 02.05.07 wird auf der Baustelle in vollem Umfang an der Verlegung der Medien gearbeitet. Sowohl der Austausch alter Versorgungssysteme als auch die Durchführung von Kabel und Leitungen durch die neue Brücke über das Rechteckgerinne sind im Leistungsumfang der jetzt laufenden Arbeiten enthalten.
Trotz der vielen Firmen, die im Auftrag der Versorgungsunternehmen tätig sind, und der Enge im Baufeld gibt es keine zeitlichen Verzögerungen. Auch durch den Archäologen, der zeitgleich die Erdarbeiten der Medienträger begleitet und dokumentiert, sind bis zum heutigen Zeitpunkt keine Verzögerungen zu verzeichnen.
Das Brückenbauwerk steht kurz vor der Fertigstellung. Die Gussasphaltdeckschicht wird in Abhängigkeit von der Witterung noch in dieser Woche aufgebracht. An der Treppenanlage zur Oberhavel wird weiterhin gearbeitet. Die Stufen selbst werden im Betonwerk vorgefertigt.
Nach Fertigstellung der Medienverlegung kann der Straßenbau zum Ende dieser Woche intensiviert werden. Das Erdplanum wird ausgehoben und zur Verstärkung des Untergrundes wird ein Geogitter verlegt. Anschließend werden Borde und Straßenabläufe gesetzt und der Aufbau der Fahrbahn komplettiert. Auch die Arbeiten am Gehweg können nach Verlegung der Hausanschlussleitungen parallel weiter geführt werden. Der bituminöse Straßenbau selbst ist für den 21. und 22.05.07 geplant.
Auch die Arbeiten an der Bootsschleppe, mit der Uferbefestigung und den beiden Steganlagen an Ober- und Unterhavel werden während der Vollsperrung fast vollständig hergestellt.
Wassermangel oder Hochwasser? – Regulierende Wasserbewirtschaftung der Havel und anderer Fließgewässer der Stadt
Durch das Wasser- und Schifffahrtsamt (WSA) erfolgt die Stauregulierung der Havel. Übergreifende Landesregelungen zur Havelbewirtschaftung existieren nicht. Nach § 4 des Bundeswasserstraßengesetzes (WaStrG) sind bei der Verwaltung von Bundeswasserstraßen die Bedürfnisse der Landeskultur und Wasserwirtschaft im Einvernehmen mit den Ländern zu wahren. Einvernehmensbehörde für ihr Gebiet ist die Stadt Brandenburg an der Havel als untere Wasserbehörde.
Wasserwirtschaft bedeutet schadlose Wasserabführung und Sicherung der Benutzbarkeit der Gewässer zum Beispiel für Entnahmen oder Einleitungen. Hierbei sind vermeidbare Beeinträchtigungen auszuschließen. Zur Landeskultur gehören Bodenerhaltung und Bodenverbesserung sowie langfristige Sicherung der Bewirtschaftbarkeit der Böden, aber auch Belange des Denkmalschutzes, des Naturschutzes und der Fischerei.
Wasserwirtschaftlich gesehen, ergeben sich aus der Führung des Havelstaus entsprechend dem Stauzielvorschlag des WSA keine nachteiligen Auswirkungen, weil alle bekannten Gewässerbenutzungen bei Wasserständen innerhalb der Stauziele problemlos möglich sind und eine schadlose Wasserabführung gegeben ist.
Beeinträchtigungen der Landeskultur können zu niedrige wie auch zu hohe Stauziele nach sich ziehen. Von den Stauzielen der Havel sind überwiegend tiefliegende Gebiete betroffen, die aus der Sicht des Naturschutzes und der Fischerei im Frühjahr möglichst lange feucht gehalten werden sollen. Jedoch ergeben sich daraus Probleme für die Landwirte mit der Bodenbearbeitung und -nutzung. Hier sind möglichst für alle betroffenen Belange sinnvolle Kompromisse zum Zeitrahmen und zur Stauzielhöhe bereits im Vorfeld der Staubeiratssitzung beim WSA zu finden. Bei der Herstellung des Einvernehmens zu den Stauzielhöhen sind die Belange Bodenbewirtschaftbarkeit, Naturschutz, Fischerei und Denkmalschutz gegeneinander abzuwägen. Die endgültige Abwägung und Zuarbeit zum Stauziel des WSA für das Stadtgebiet erfolgt nach Beratung mit den Betroffenen durch die untere Wasserbehörde.
Zum Beispiel bei einer Überschreitung der Stauzielmarke 215 cm für den Oberpegel Brandenburg fließt Havelwasser unkontrolliert und breitflächig in tiefliegende Gebiete unserer Stadt, aus denen es wieder herausgepumpt werden muss, um die landwirtschaftliche Nutzung zu ermöglichen.
Dieses Jahr ist durch das sehr warme und trockene Frühjahr damit zu rechnen, dass das Wasser knapp werden kann. Die Haveldurchflüsse lagen Ende April/ Anfang Mai schon im Bereich von mittleren Niedrigwasser und weniger. Nur durch ausreichende Regenfälle kann sich diese Situation ändern.
Auch die kleineren Fließgewässer wie z. B. Plane, Buckau und Sandfurthgraben werden eine immer geringere Wasserführung haben, wenn die Wettersituation sich nicht wesentlich ändert. Diese Gewässer werden durch die Wasser- und Bodenverbände bewirtschaftet. Auch hier wird darauf geachtet, das Wasser möglichst in der Landschaft zu halten und nicht wegfließen zu lassen. Die Staue und Wehre werden so geregelt, dass das Wasser im Oberlauf verbleibt, aber auch im Unterlauf wie z. B. in Göttin in der Plane noch genügend Wasser ankommt, um ein Trockenfallen zu verhindern. Zumindest konnte dies in den letzten Jahren verhindert werden. Für dieses Jahr können wir künftig nur auf mehr Regenfälle hoffen, denn wenn kein Wasser da ist, kann auch nichts verteilt werden.
Es werden insbesondere alle Haus- und Gartenbesitzer in der Stadt aufrufen, sparsam mit dem Wasser, egal ob mit Grund- oder Oberflächenwasser, umzugehen und es sinnvoll einzusetzen. D. h. dass die Gärten nach Möglichkeit nicht täglich, besser alle 3-4 Tage und dafür intensiver, nicht bei glühender Hitze in der Mittagsonne bewässert werden, da das kühle Nass dann überflüssigerweise verdunstet und noch mehr Wasser für das Wässern der Pflanzen benötigt wird. Anfallendes Regenwasser, falls vorhanden, sollte möglichst auch für diese Zwecke aufgefangen und gespeichert werden.