Auch in der Stadt Brandenburg an der Havel – besonders in Wassernähe – breitet sich das Indische Springkraut (Impatiens glandulifera) immer mehr aus und beeinträchtigt wegen seines teppichartigen Wuchses zunehmend die gebietstypische ufernahe Vegetation. Die untere Naturschutzbehörde beim Amt für Umwelt- und Naturschutz der Stadt bittet daher darum, alle Vorkommen von Indischem Springkraut auf Gartengrundstücken an Gewässern, insbesondere direkt an der Havel und ihrer Nebenarme, noch möglichst vor dem Aussamen zu beseitigen. Sollte dies nicht mehr möglich sein, wird darum gebeten, die Pflanzen im nächsten Jahr an einem Aussamen zu hindern und rechtzeitig vor der Samenreife – möglichst im Juli – zu mähen und aus dem Garten zu entfernen. Das Ausbringen gebietsfremder Arten ist nach § 41 Bundesnaturschutzgesetz genehmigungspflichtig. Sofern keine Genehmigung vorliegt und die Art sich von einem Garten eines Wassergrundstückes ausbreitet, kann die untere Naturschutzbehörde ein Bußgeldverfahren einleiten.
Das Indische Springkraut stammt ursprünglich aus dem westlichen Himalaya. Ab 1920 verbreitete es sich ausgehend von einem schweizerischen Vorkommen auch in Süddeutschland und von dort aus über das Gewässersystem im gesamten Land. In Brandenburg ist die Art erst noch in Ausbreitung begriffen. In der Schweiz, Österreich und Großbritannien wird die Art bereits systematisch bekämpft.
Das Indische Springkraut hat sich in vielen anderen Bundesländern entlang verschiedener Flussläufe flächendeckend verbreitet und behindert dort aufgrund seines teppichartigen Wuchses die gebietstypische Ufervegetation an Bach- und Flussläufen. Die Art verbreitet sich über ihre effektive Samenverbreitung mit einer aufspringenden Samenkapsel sehr schnell und wird über das Wasser an besonders wertvolle naturnahe Uferflächen in Natur- und Landschaftsschutzgebiete verdriftet. Dort kann sie in wenigen Jahren an lichten Standorten flächige Massenbestände ausbilden, die zu schlechteren Wuchsbedingungen der übrigen Uferpflanzen führen.
Da die Verbreitung dieser Pflanzenart ihren Ausgangspunkt in Hausgärten hat und noch durch bewussten Umgang mit der Pflanze eingedämmt werden kann, werden alle Brandenburger Gärtner in der Nähe oder an Gewässern um Verzicht auf diese Gartenpflanze und um Kompostierung vor der Fruchtreife dringend gebeten. Gärtner, die diese Art abseits von Gewässern bereits pflegen, werden gebeten, sie nicht an Dritte weiterzugeben und darauf zu achten, dass sie nicht auf anderen Wegen, wie zum Beispiel über Kompostierung in die Natur gelangt. Die ausgewachsene Pflanze kann nämlich auch nach Entwurzelung wieder an ihren Stengelknoten Wurzeln austreiben. Sollte die Pflanze bereits fruchten, hilft nur die vorsichtige Entsorgung in die Restmülltonne, um eine weitere Verbreitung zu verhindern.
Das indische Springkraut besitzt dekorative asymmetrische rosa – rosaweiß-gefärbte Blüten. Es wird bis zu 2 m hoch und bildet in seinen auf leichte Berührung aufspringenden Samenkapseln bis zu 4000 Samen pro Pflanze. Die Samen bilden im Boden ein Reservoir, die Pflanze selbst ist frostempfindlich und einjährig. Die Art stellt für die menschliche Gesundheit keine Gefahr dar.
Weitere Auskünfte zu dieser Thematik erhalten interessierte Brandenburgerinnen und Brandenburger unter Telefonnummer (03381) 583105 bei Frau Vedder von der unteren Naturschutzbehörde.
(Foto: Indisches Springkraut / Impatiens glandulifera, Quelle: Kowarik et.al. – UBA- E & E-Projekt)