Illegale Entsorgung pflanzlicher Abfälle im Wald

Pressearchiv - Meldung vom 09.10.2014

Pressemitteilung vom 09.10.2014

Anlässlich des landesweiten Aktionstages zur Problematik „Illegale Entsorgung pflanzlicher Abfälle in Wäldern“ am 10.10.2014 informiert die Fachgruppe Umwelt- und Naturschutz der Stadt Brandenburg an der Havel noch einmal ausführlich über die ordnungsgemäße Entsorgung organischer Abfälle.

Grünabfälle gehören nicht in den Wald – sie stören den Naturhaushalt nachhaltig!
Der Herbst ist die Zeit, den Garten winterfest zu machen. Das bedeutet: Die frostempfindlichen Stauden müssen aus dem Erdreich entfernt, der Rasen ein letztes Mal gemäht, Hecken und Bäume müssen von alten Zweigen befreit und das Laub der Bäume muss entsorgt werden.

Immer wieder muss festgestellt werden, dass pflanzliche Abfälle aus Hausgärten, von Wochenendgrundstücken oder aus Kleingartenanlagen in Wäldern oder waldnahen Gebieten, in ufernahen Bereichen von Kleingewässern bzw. auf unbebauten Grundstücken illegal entsorgt werden. Das fehlende Unrechtsbewusstsein der Verursacher ist eine der Hauptursachen dieser Problematik.

Jährlich muss die Stadt Brandenburg an der Havel zusätzlich erhebliche Mehrkosten aus den Abfallgebühren aufwenden, um illegal abgelagerte Gartenabfälle zu beseitigen, sofern kein Verursacher ermittelt werden kann. Diese Kosten gehen im Endeffekt zu Lasten aller Bürger der Stadt.

Die Ablagerung von kompostierbaren Abfällen in der freien Landschaft ist keine Verwertung sondern eine illegale Abfallbeseitigung und erfüllt zudem den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit.
Wald, Gräben oder Wiese sollten auf keinen Fall als Müllabladeplatz dienen, denn Pflanzen und Tiere sind auf bestimmte Standortbedingungen angewiesen. Insbesondere organische Abfälle (wie Gartenabfall) stören den empfindlichen Lebensraum „Wald“.

Durch Nährstoffanreicherungen, die durch die abgelagerten Abfälle in den Waldboden eingetragen werden, können sich sogenannte Unkräuter wie zum Beispiel Brennnesseln oder Giersch, Melde oder Vogelmiere, aber auch andere in den Gärten angepflanzte nicht einheimische Arten ausbreiten und die natürlich vorkommende Pflanzenwelt, wie Buschwindröschen oder andere Bodendecker unterdrücken und letztendlich ganz verdrängen. Einzelne nicht heimische Arten, die man als invasiv bezeichnet, breiten sich sogar massiv aus und müssen dann wegen ihrer unerwünschten Auswirkungen in der Natur mühsam eingedämmt werden. Hierzu gehören zum Beispiel Arten wie das drüsige Springkraut oder der Japan-Knöterich.

Besonders Rasenschnitt gefährdet Bäume und Sträucher. Im abgeschnittenen Gras kann Sauerstoff nicht zirkulieren. Die Folge ist, dass das Gras verfault und Sickerwässer entstehen. Diese dringen in den Boden ein und schädigen die Baumwurzeln.
Häufig ersticken dadurch auch Kleinstlebewesen wie Käfer und Spinnen, die für das ökologische Gleichgewicht des Waldes wichtig sind. Ausreden wie z.B.: „das ist doch alles organisch und verrottet“ oder „der Wald würde sich über die zugeführten organischen Nährstoffe freuen“, sind schlichtweg falsch. Das Gegenteil ist der Fall. Zu viele Nährstoffe schaden dem eher mageren Waldboden erheblich.

Gemäß dem Naturschutzgesetz, dem Landeswaldgesetz, der Abfallkompost und Verbrennungsverordnung und dem Kreislaufwirtschaftsgesetz ist es daher verboten, Abfälle in der Landschaft (wie z. B. Waldgebiete, Äcker, Uferzonen, Feuchtgebiete oder gar Naturschutzgebiete) zu entsorgen. Wer erwischt wird, muss mit einer hohen Geldbuße rechnen.

Möglichkeiten der ordnungsgemäßen Entsorgung
Die einfachste Möglichkeit Grünabfälle ordnungsgemäß zu entsorgen, ist die Nutzung der Biotonne, die regelmäßig 14-tägig geleert wird. Darüber hinaus eignen sich auch ein Komposthaufen oder ein Kompostierbehälter, um die auf dem Grundstück anfallenden Grünabfälle zu verwerten. Angenehmer Nebeneffekt: nach dem Rotteprozess kann das zersetzte Material (Humus) wieder als Bodenverbesserer im Garten eingesetzt werden.

Bei größeren Mengen an Grünabfällen, Baum- oder Strauchschnittgut ist es allerdings ratsam, sich an Containerdienste zu wenden und diese Mengen entgeltpflichtig zur Verwertung auf einer Großkompostanlage anzuliefern. Annahmestellen für organische Abfälle in der Stadt Brandenburg an der Havel sind zum Beispiel die Firma Lubitz in der Magdeburger Heerstraße oder der Wertstoffhof Brandenburg, August-Sonntag-Straße aber auch die Fa. Frischbeton in der Fohrder Landstraße.

Für vorübergehend mehr anfallende Grünabfälle und Laub (über das Maß der angemeldeten Biotonne hinaus), die sich zum Einsammeln in Laubsäcken eignen, können in der Zeit vom 1. März bis 30. November eines jeden Jahres die vom Entsorgungsunternehmen oder der Stadt gegen eine Gebühr von 2 € ausgegebenen transparenten Laubsäcke benutzt werden. Sie werden von der Stadt abgefahren, soweit sie am Abfuhrtag neben den Bio-Abfallbehältern bereitgestellt oder falls keine Biotonne vorhanden ist, über die Telefon-Hotline: (03381) 32 37 32 zur Abholung angemeldet werden.

Jeder Bürger und jede Bürgerin der Stadt sollte durch die richtige Entsorgung seiner pflanzlichen Abfälle einen Beitrag dazu leisten, dass die Natur in ihrer Artenvielfalt erhalten bleibt und die vorhandene natürliche Vegetation durch unüberlegtes Handeln nicht sinnlos und unwiederbringlich zerstört werden.

Wir hoffen auf Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung bei der Erhaltung unserer Wälder. Denken Sie immer daran, dass auch unsere Kinder und Kindeskinder noch durch die Wälder laufen und sich an der Artenvielfalt erfreuen sollen.

Fragen dazu beantwortet Ihnen gern die Fachgruppe Umwelt und Naturschutz in der Klosterstraße 14 in Brandenburg an der Havel.

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