Herbstzeit – Zeit der Laubbeseitigung

Pressearchiv - Meldung vom 19.10.2018

Pressemitteilung vom 19.10.2018

Leider musste erneut festgestellt werden, dass manche Bürger bei der Gehwegreinigung den Kehricht und das Laub vom Gehweg auf die Straße fegen. Offensichtlich existiert der Irrtum, dass die Kehrmaschine dieses Laub unproblematisch aufsaugen kann. So funktioniert Straßenreinigung jedoch nicht. Das tägliche Arbeitspensum für eine Kehrmaschine ist in festen Tourenplänen mit zahlreichen Haltverbotszeiten für die Reinigung festgelegt. Insofern liegt es auch nicht im Ermessen des jeweiligen Kraftfahrers, ob er das heruntergefegte Laub in einem gesonderten Arbeitsgang noch mitnehmen kann.

Die Stadtverwaltung muss daher darauf aufmerksam machen, dass das Ablagern von Straßenkehricht und Laub in Straßenrinnen eine Ordnungswidrigkeit lt. Straßenreinigungssatzung darstellt, welche mit einem Bußgeld geahndet wird.

Ebenso ist es unzulässig, das Laub in den Wald zu bringen, weil dadurch das empfindliche Gleichgewicht des Ökosystems Wald zerstört wird. Auch die freie Natur ist dafür keine Entsorgungsstelle.

Für das Laub sind nachfolgende Entsorgungsmöglichkeiten zu nutzen:

  •  Eigenkompostierung
  •  Biotonne
  •  Wertstoffhof, August-Sonntag-Straße 3 (kostenpflichtig)
  •  FB Frischbeton Brandenburg GmbH, Fohrder Landstraße 4 A (kostenpflichtig)
  •  Bossan Bau GmbH, Am Büttelhandfassgraben 36 (Meyerstraße) (kostenpflichtig)
  •  Bossan Bau GmbH, Mörtelwerk Sandgrube Fohrde (gegenüber ehem. Deponie Fohrde) (kostenpflichtig)

Laubsäcke – gibt es für 1,00 € pro Stück in der Stadtverwaltung Brandenburg beim Bürgerservice am Nicolaiplatz 30, bei der FG Umwelt und Naturschutz in der Caasmannstraße 1 B, in den Ortsteilverwaltungen sowie am Wertstoffhof August-Sonntag-Straße 3. Die Abholung der gefüllten Laubsäcke erfolgt am Abfuhrtag der Biotonne oder nach Terminvereinbarung über die Telefon-Hotline 32 37 37.

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