Hauptausschuss stimmt Kommunalverfassungsbeschwerde zu

Pressearchiv - Meldung vom 13.12.2011

Pressemitteilung vom 13.12.2011

Am Montag, 12.12.2011, stimmten die Mitglieder des Hauptausschusses der Stadt Brandenburg an der Havel mehrheitlich dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zu, gegen das Finanzausgleichsgesetz (BbgFAG) vor dem Verfassungsgericht des Landes Brandenburg Kommunalverfassungsbeschwerde zu erheben.

Die Kommunen erhalten auf Basis des Finanzausgleichsgesetzes jährlich Zuweisungen vom Land Brandenburg, die eine bedarfsgerechte Finanzierung gewährleisten sollen.
Dennoch verzeichnen die kreisfreien Städte Brandenburg an der Havel, Cottbus, Frankfurt (Oder) und Potsdam Defizite zwischen den laufenden Einnahmen und Ausgaben. Die Defizite sind hauptsächlich auf die fehlende Bedarfsermittlung und die mangelnde Verteilungsgerechtigkeit zurückzuführen.

Die kreisfreien Städte wollen gemeinsam bis Ende des Jahres Kommunalverfassungsbeschwerde gegen das Land erheben.

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