Anfang der Woche haben im Altstadt Forst die geplanten Holzerntearbeiten begonnen. In diesem Zusammenhang weist die kommunale Forstverwaltung darauf hin, dass mit Beginn der Einschlagarbeiten in den Laubholzbeständen, das allgemeine Betretungsrecht der so genannten Hiebsflächen und der abgesperrten Wege für Jedermann untersagt ist und die entsprechenden Absperrungen und Hinweise zu beachten sind.
Davon sind im Görden folgende Forstorte, auf denen Holz gefällt, aufgearbeitet, gerückt und gelagert werden, betroffen:
- am „Waldcafe“,
- entlang des Quenzweges,
- am Eichendorffweg, Försterwiesen,
- an der Mendelsohnstraße und Lortzingstraße sowie
- in unmittelbarer Nähe der Kolonie in Bohnenland
Das Abstellen oder Parken von Kraftfahrzeugen an den betreffenden Straßenrändern zur Peripherie der Einschlagorte sollte mit einem Abstand der doppelten Baumlänge, mindestens 25 Meter Entfernung, erfolgen.
Wer in unmittelbarer Nähe dieser Waldflächen von seinem Benutzungsrecht dennoch Gebrauch macht, handelt auf eigene Gefahr. Die Stadt als Waldbesitzerin haftet insbesondere nicht für aus dieser Bewirtschaftungsmaßnahme entstehende typische Gefahren. Nach Abschluss der ca einen Monat dauernden Arbeiten können die Waldflächen von der Allgemeinheit zum Zwecke der Erholung wieder genutzt werden.