Gegendarstellung des Wahlleiters zur Mitteilung der Brandenburger Vereinigten Bürgerbewegung/Freie Wähler/PSGAD

Pressearchiv – Meldung vom 02.08.2011

Pressemitteilung vom 02.08.2011

Veröffentlichung im „Meetingpoint Brandenburg“ am 31.07.2011, 16:25 h, mit dem Titel: „OB-Kandidaten zurückgezogen/PSGAD: Prüfen Strafanzeige gegen die Wahlbehörde“

Die in der vorgenannten Veröffentlichung der Listenvereinigung BVB/FREIE WÄHLER im Meetingpoint erfolgten Vorwürfe weise ich wie folgt zurück:

Nach § 28 a Absatz 4 Brandenburgisches Kommunalwahlgesetz und 33 Absatz 2 i. V. m. § 32 Absatz 2 Brandenburgische Kommunalwahlverordnung hat die Auslegung von Unterschriftenlisten bei der Wahlbehörde zu erfolgen, d.h. es wird ein Eintragungsort verlangt. Die Auslegung von Unterschriftenlisten wurde in der Stadt Brandenburg an der Havel an vier (!) Auslegungsorten ermöglicht. Die behauptete massive Wahlbehinderung kann nicht nachvollzogen werden.

Das Kommunalwahlgesetz sieht nicht vor, dass eine durchgehende Auslegung garantiert werden muss. Sämtliche Öffnungszeiten und damit Auslegungszeiten wurden der Listenvereinigung BVB/FREIE WÄHLER bei Beginn des Auslegungsprozesses umfassend mitgeteilt. So konnte sogar am Samstag die Unterschriftsleistung im Bürgerservice, Katharinenkirchplatz 5, erfolgen. In der Ortsteilverwaltung Plaue/ Kirchmöser war die Unterschriftsleistung urlaubsbedingt erst ab 25.07.2011 machbar. An zwei Wochentagen war die Unterschriftsleistung bis 17 bzw. 18 Uhr möglich (siehe Anlage). Damit ist der Vorwurf der Listenvereinigung BVB/FREIE WÄHLER zu verkürzten Sprechstunden nicht haltbar.

Die Behauptung, dass außerhalb der Sprechzeiten Unterschriftsleistungen nicht möglich waren, ist falsch. Die Wahlbehörde hat auch außerhalb der Öffnungszeiten Eintragungen vornehmen lassen.

Entgegen dem Vorwurf der Listenvereinigung BVB/FREIE WÄHLER gab es keine bohrenden Fragen, sondern es wurde im Gespräch geklärt, für welchen Wahlvorschlagsträger die Unterschrift geleistet werden soll.

Richtig ist, dass die Listen aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht öffentlich ausliegen, sondern zur Unterschriftsleistung vorgelegt werden. Es dürfen auch die zuvor geleisteten Unterschriften (Name, Adresse) nicht erkennbar sein. Daher erfolgte die Abdeckung der vorherigen Unterschriftsleistenden. Die erste Listenseite enthielt die Bezeichnung der Unterschriftenliste und den Namen des Wahlvorschlagsträgers (ca. 1/3 der Seite); dieser Teil wurde den Unterschriftsleistenden vorgelegt bzw. bekannt gemacht.

Nach derzeitiger Kenntnis ist lediglich ein Fall bekannt, der eine Gruppe von drei Unterschriftsleistende betrifft, in dem zunächst ein fehlerhafter Eintrag erfolgte. Hier wurde durch eine Mitarbeiterin versehentlich die Liste eines anderen Wahlvorschlagsträgers vorgelegt. Dies wurde jedoch sofort bemerkt. Die Unterschriftsleistenden wurden zurückgeholt und konnten sich in die gewünschte Liste eintragen.

Auch ist die Auffassung der Listenvereinigung BVB/FREIE WÄHLER unzutreffend, dass die Vertrauensperson hier zu informieren gewesen wäre. Vertrauenspersonen sind nur im Mängelbeseitigungsverfahren zu beteiligen. Entgegen der Auffassung der Listenvereinigung BVB/FREIE WÄHLER war die Vertrauensperson hier nicht zu informieren, da der versehentliche Falscheintrag sofort behoben wurde, letztlich ein Mangel nicht gegeben war.

Allen Wahlvorschlagsträgern wurde wöchentlich montags durch den Wahlleiter die Information zum Stand der geleisteten Unterschriften gegeben. Der Vorwurf der mangelnden bzw. unzureichenden Information ist nicht nachvollziehbar.

Aufgrund der lediglich pauschalen Aussage der Listenvereinigung BVB/FREIE WÄHLER zu “einer Vielzahl von Zwischenfällen”, die bislang an keiner Stelle untersetzt wurden und die nach meiner Kenntnis auch nicht gegeben sind, sehe ich dem Prüfergebnis zur Stellung einer Strafanzeige gelassen entgegen.

Im Übrigen lag eine offizielle Zurückziehung des Kandidaten der Listenvereinigung BVB/FREIE WÄHLER bis zum 01.08.2011, 16:00 Uhr, nicht vor.

Anlage:

Öffnungszeiten für die Auslegung der Unterschriftslisten

Zeitraum: bis 03.08.2011 – 16:00 Uhr (Mittwoch)

Ort:
Stadt Brandenburg an der Havel
FG 33 Bürgerservice/Erdgeschoss
Katharinenkirchplatz 5
14776 Brandenburg an der Havel

Stadt Brandenburg an der Havel
FG 33 Bürgerservice
Am Gallberg 4 B
14770 Brandenburg an der Havel

Stadt Brandenburg an der Havel
FG 33 Bürgerservice / OTV Plaue/Kirchmöser
Unter den Platanen 2
14774 Brandenburg an der Havel

Sprechzeiten:
Mo. von 08:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 15:00 Uhr
Di. von 09:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 18:00 Uhr
Do. von 09:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 17:00 Uhr
Fr. von 08:00 Uhr – 12:00 Uhr
nur am Katharinenkirchplatz 5
Sa. von 08:00 Uhr – 12:00 Uhr

Ort:
Stadt Brandenburg an der Havel
FG Statistik und Wahlen (Wahlbehörde)
Katharinenkirchplatz 5, 2. OG
14776 Brandenburg an der Havel

Sprechzeiten:
Mo. von 08:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 15:00 Uhr
Di. von 09:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 18:00 Uhr
Do. von 09:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 17:00 Uhr
Fr. von 08:00 Uhr – 12:00 Uhr

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