Hinweise zum sicheren Umgang mit Feuerwerkskörpern
Das Jahresende rückt langsam näher. Mit diesem ist auch für viele Brandenburgerinnen und Brandenburger das Feuerwerk fest verbunden. Der Verkauf von Feuerwerksartikeln im Einzelhandel beginnt am Samstag, dem 28. Dezember und endet am Dienstag, dem 31. Dezember 2024.
Um einen friedlichen Jahreswechsel ohne Verletzungen zu begehen, bittet die Stadt Brandenburg an der Havel, die Vorschriften für das Abbrennen von Feuerwerkskörpern und die Sicherheitshinweise zu beachten. Die Silvesterfreude wird oft durch Unfälle und Brände getrübt. Ursächlich ist meistens unsachgemäßer Umgang mit Feuerwerkskörpern oder die Verwendung nicht zugelassener Feuerwerksartikel.
- Verwenden Sie ausschließlich zugelassene Produkte (CE Kennzeichnung – zum Beispiel 0589-F2-XXXX) und beachten Sie bei der Verwendung, die aufgedruckten Sicherheitshinweise.
- Feuerwerkskörper der Klasse 2 dürfen nur von Personen, die das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben, besitzen und verwenden. Händler aber vor allem auch die Eltern, haben dafür zu sorgen, dass Kinder (Minderjährige) keine Feuerwerkskörper überlassen werden, da sie durch leichtsinnigen Gebrauch schwerste Verletzungen erleiden könnten!
- Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern ist ausschließlich am 31. Dezember 2024 und am 1. Januar 2025 (ganztägig) zulässig.
- Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern hat, von einem sicheren Startplatz aus, im Freien zu erfolgen.
- In der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen ist das Abbrennen verboten.
- Feuerwerkskörper sind bei der Zündung nicht in der Hand zu halten.
- Blindgänger sind kein weiteres Mal zu verwenden.
- Balkone, Terrassen sollten leergeräumt und Fenster sowie Mülltonnen sollten geschlossen gehalten werden. Auch eine Sicherung des Hausbriefkastens kann sinnvoll sein.
- Tierhalter werden gebeten, ihre Tiere in den Räumen oder Ställen zu halten und geeignete Maßnahmen zu treffen, um die Stressbelastung für die Tiere zu mindern.
- Achten Sie bei dem Verlassen der Wohnung oder des Hauses darauf, dass offenes Licht und Feuer gelöscht werden.
Bei eventuellen Brand- oder Unglücksfällen bewahren Sie vor allem Ruhe und rufen Sie umgehend Hilfe über den Notruf 112.
Im Übrigen werden die Einwohner gebeten mit Vorsicht und gegenseitiger Rücksichtnahme den Jahreswechsel zu begehen. Verhalten Sie sich bitte so, dass niemand geschädigt, gefährdet, behindert oder im Übermaß belästigt wird.